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oes angecrbten Gebrechens gegen das Gesetz bandeln.Denn kurzweg, wenn man das Gesetz nicht zu erkennenvermag, da ist auch keine Uebertretung, und wo keineUebertretnng, ist auch keine Verdammniß. So erhelletnun klar gegen die Ansicht aller Theologen, daß dieKinder der Gläubigen, alldieweil sie das Gesetz nichtkennen, nicht verdammt werden können. Ich rede hierallein von denjenigen, welche des Alters oder des Ver-standes wegen das Gesetz noch nicht zu erkennen ver-mögen, aber nicht von denjenigen, welche es nicht ken-nen lernen wollen, oder welche es erkennen und sichdoch stellen, als kennten sie es nicht. Röm. VII. 8,9:„Die Sünde war ohne das Gesetz todt: aber ich lebte„etwa ohne das Gesetz: da aber das Gesetz kam, ward„die Sünde wiederum lebendig." Wann war Paulusohne das Gesetz? Da er ein Kind war; denn sonstist Niemand ohne Gesetz. Als er aber heranwuchs, sodaß er das Gesetz erkannte, da ward auch die Sündem ihm lebendig. So sehen wir nun, daß das WortSünde an verschiedenen Stellen verschieden genommenwird. Wenn er hier spricht: Die Sünde entsteht ausder Erkenntniß des Gesetzes; so versteht er darunter dieSünde, welche Verdammniß mit sich bringt, weil sieeine freventliche Uebertretung des Gesetzes Gottes ist.Wenn er aber Röm. VII. l6 spricht: „Ich thue das-selbe nicht, sondern die Sünde, die in mir wohnet";so muß die Sünde als ein Gebrechen genommen wer-den; denn die Sünde ist nichts Wesentliches, so daßsie in uns bleiben könnte; sie ist nichts anderes, alsei» Vergehen sein Mißwerk) gegen Gott. Aber das