Druckschrift 
2/3 (1843)
Entstehung
Seite
94
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geschichtlichen Erinnerungen, was sie nach feierlich geschlossenen Ver-trägen und erlheillen Zusicherungen sind: Polen Ew. Majestät

getreuen Stände des Großherzogthums Posen erblicken in der Vereinnigung der ständischen Ausschüsse eine Fortbildung der ständischen Ver-fassung; sie hallen aber dafür, daß ihre Wirksamkeit nur dann volleBedeutung gewinnen kann, wenn mit dieser Vereinigung auch alle die,jenigen Institutionen ins Leben treten, welche durch die allerhöchsteVerordnung vom zweiundzwanzigsten Mai >8 >5 verheißen worden sind.Seit Ew. Majestät Thronbesteigung gewöhnt in allerhöchstihren Ver-ordnungen Beweise landcsväterlicher Huld und Gnade für das Groß-herzogthum Posen zu erblicken, halten es Ihre getreuen Stände für einedringende Pflicht den schmerzlichen Eindruck nicht zu verhehlen, welchendie neueste Censur-Instruction gemacht hat. Sie können den aller-unterthänigsten Wunsch nicht unterdrücken, diese Instruction wiederausgehoben, und daS freie Wort in daS Recht eingesetzt zu sehen."

Der den Ständen hierauf zugeferiigte Bescheid lautete:

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c.geben Unseren gelreuen Ständen des Großherzogthums Posen auf de-ren Adresse vom achten dieses Monats Nachstehendes zu erkennen. Wirwürden dieselben, da die darin enthaltenen Bitten und vermeintlichenBeschwerden ohne Beachtung der s s 34, 42 und 44 Gesetzes vom sic-benundzwanzigstcn März 1824 in vorschriftswidrigem Wege an Unsgelangt sind, Unseren Ständen unbeantwortet haben zurückgehen lassen,wenn Wir nicht vermeiden wollten, daß ein Schweigen von UnsererSeite bei Unfern geliebten und getreuen Unterthancn in Unseren könig-lichen Gcsammt-Landen sowohl, als ins besondere im GroßherzogthumPosen Zweifel darüber erregen könnte, daß Wir die in dieser Adresseausgesprochenen Gesinnungen und Anträge in hohem Grade mißbilligen.

Zuvörderst fügen Wir dem versammelten Landlage zu wissen, wie