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2/3 (1843)
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Die Festtage in Breslau.

Die Abgeordneten auf den schlesischen Provinziallandtagen hatten nach-dem des Königs Erklärung über denselben Antrag der ostpreußischenStände bereits bekannt geworden, dennoch auch ihrerseits eine Petitionum rcichsständische Verfassung vorgeschlagen. Der König, welcher dar-in eine offene Opposition erblickte, hatte sich dahin erklärt, er werdebei seinem Besuche der Stadt Breslau weder eine feierliche Einholungnoch irgend eine Festlichkeit von der Stadt annehmen. Doch ward diesvom Könige später zurück genommen. Der Magistrat und die Stadt-verordneten setzten in einer Adresse vom 2. Juni 1841 an den Königauseinander, daß sie durch jenen Antrag nur ein ihnen verfassungs- undgesetzmäßig zustehendes Recht ausgeübt hätten.

Das Antwortschreiben des Königs vom 22. Juni lautete also: Wennder Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zu Breslau inihrer Eingabe vom 2. d. M. sich auf die gesetzliche Zulässigkeit der inBezug genommenen, auf dem Provinzial-Landtage angebrachten Pe-tition zur Rechtfertigung derselben berufen, so hätten sie dies nicht-thig gehabt, da ihre Befugniß ihnen nicht bestritten worden ist; essteht derselben aber Meine Befugniß gegenüber, Mich gegen Meine Un-terthanen über Geist und Tendenz der von ihnen auf verfassungsmäßi-gem Wege ausgesprochenen Bitten wohlgefällig oder mißfällig zu äu-