73
stimmungen nach der Censur nicht zu unterliegen brauchen, censur-frei sein sollen, wie dies bisher in Würtemberg, Baiein und Badenschon der Fall war. Doch muß vierundzwanzig Stunden vor der Ver-sendung ein Cremplar eines solchen Werkes der Polizeibehörde mitge-theilt werden, was die VerlagSbuchhändler abhielt, davon Gebrauchzu machen und sie veranlaßt? sich lieber wie bisher der Censur zu un-terwerfen, als, nachdem die Kosten auf ein Werk verwendet worden, denAnsichten der Polizeibehörden.
Schon bald nach seiner Thronbesteigung enthielten die Zeitungen eineAeußerung des Königs, wonach er gesagt haben sollte: er wünsche einegrößere Freiheit, die mindestens doch so weit gehen müsse, daß man denöffentlichen Organen den polizeilichen Zwang nicht anmerke, der ausjedem Blatte hcrvorsche.
Die kirchlichen Wirren waren am Schluß des Jahres k 842 noch nichtganz geordnet; in Bezug aufdieKölner Angelegenheit wurdensie wenigstenszur Ruhe gebracht, und am sechsten Marz übernahm der Bischoff vonSpeyer, Johannes von Geisel, als Coadjutor deS Erzbischofö, die Verwaltungder crzbischöflichen Diöccse und verkündigte solches durch ein Pastoral-ausschreiben der Geistlichkeit und sämmtlichen Diöcesanen.
Doppelte Nachsicht schien man aber den pietistischcn Umtrieben undScctenwesen zu schenken.
Die Altlutheraner waren eifrig bemüht, wieder mehr und mehr neuenRaum zu gewinnen, die Conventikel mehrten sich und die Betsale wa-ren gefüllt, wo besonders „Schuhmacher und Weber" als inspirirteRedner auftraten.
Als besondere Erscheinung machten sich die Baptisten (Mennoniten)geltend, welche in Berlin ihr Wesen trieben und sich unter wunderli-