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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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theilen zu entscheiden waren, nicht mehr bei dem Kassations-Hofe in Paris abgehandelt werden konnten, so wurde hier(im Gebäude des Lagerhauses No. 76 der Klosiersiraße)ein eigener Rcvisions- und Kassationshof organisirt, der alsNcvisionshof in letzter Instanz in Rcchtsangelegenhcitcn desauf dem rechten Rheinufer belegenen Thcils des KoblenzerRegierungsbezirks, als Kassationshof aber wegen Jncompe-tcnz, unterlassener Formen und Verletzung der Gesetze inden übrigen Preußischen Provinzen entscheidet, wo nochdas französische Gesetzbuch gilt. — Späterhin wurde dasMinisterium zur Revision der Gesetzgebung aufgehoben undmit dem Ministerium der Justiz, unter dessen Leitung einebesondere Kommission mit der Durchsicht und Verbesserungdes allgemeinen Landrechts und der allgemeinen Gerichts-Ordnung beauftragt ist, und von dem der Rheinische Re-visions- und Kassationshof, gleich dem geheimen Obertribu-nal, dem Kammcrgcrichte u. s. w. ressortirt. Mit dem Mi-nisterium des Innern und dem Polizei-Ministerium fandeine ähnliche Vereinigung statt, und es entstand dagegenein neues Ministerium, das der Angelegenheiten des könig-lichen Hauses, zu dessen Departement die Angelegenheitendes königlichen Hauses und der königl. Familie, desgleichendie Hofsachen und die die höheren Hofämtcr betreffende Ge-schäfte gehören. Am 1. Juli 1825 wurde das Ministeriumdes Handels aufgclößt, und dessen Attributionen gingentheils zum Ministerium des Innern und der Polizei, thcilszum Finanz-Ministerium über, und im I. 1826 wo am 29.Mai die General-Kontrolle der Finanzen einging, wurde beidem Finanz-Ministerium eine besondere Staatsbuchhaltcrci,unter Leitung des bisherigen Chefs der General-Kontrolleund des sonstigen Schatzministeriums und des Chefs dasFinanz-Minister» gebildet. Schon im I. 1818 war dieOberrechnungskammer nach Potsdam verlegt worden. Nachdem Tode des Fürsten Staatskanzlers ward seine Stellenicht wieder besetzt, und dagegen bekam bei dem Kabinet,in allen Verwaltungs-Angelegenheiten die eine königliche Ent-

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