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gehört noch ein stadtisches Vormundschaftsgericht/ eine chy.pochekcii'Komniission, eine Zivil- und eine Kriminal-Depu-tation und endlich eine Fabriken-Deputation, die theils ihreGefchästslokale in dem berlinischen Rathhause haben, mitAusnahme der Kriminal-Deputation, die, weil die Stadt-vogtei, am Molkenmarkt No. 1, das Gefangniß der Nicht-epimirten ist, ihre Sitzungen künftighin in No. 3 halten wird,seitdem die allgemeine Wittwcnverflcgungsansialt von dort nachder Schützenstraße No. 7 verlegt worden ist. — Da durchdie Kabincts -Ordre vom 30. Oktober 1800 alle Ober- undUntergcrichtc der französischen Kolonie aufgehoben wordensind, so ist deren Gerichtsbarkeit zu den deutschen Gerich-ten übergegangen, und die Mitglieder der französischen Ge-meinde in Berlin i), etwa 5000 an der Zahl, ressortirenentweder vom Stadtgerichte oder vom Kammergerichte, nach-dem sie Epimirte oder Nichtepimirte sind. Das JustizamtMühlenhof (Mühlcndamm No. 32) ist ein besondererGerichtshof, der die Zivil-und Kriminalgerichtsbarkeit über dienicht epimirte Personen in mehreren Dörfern um Berlin hat.
Die Ortspolizei war ebenfalls eine der ursprünglichenAttributioncn des Raths, aber in den Residenzen ist sie öftersden landesherrlichen Behörden übertragen worden. Daher be-sorgte in alteren Zeiten der berlinische Magistrat das Poli-zciwcsen allein, wie solches die Polizei-Ordnung für Ber-lin und Köln vom I. 1580, die im Archive des Rathsverwahrt wird, beweiset. Im 1.1735 wurde aber die Besor-gung der Polizei neben dem Magistrate, dem Gouverne-
1) Die französischen Kirchengemeinen bestehen noch, wie ehedemin Berlin, ob gleich die Mitglieder derselben sich immer mehr mit de»Deutschen verschmelzen, und sogar in einigen französischen KirchenBerlins abwechselnd deutsch geprcdiget wird. Das Vermögen für Kirchen,Schul- und Armenanstalten ist der Verwaltung ihre» Konsistoriumsüberlassen geblieben, es ist aber sowohl das Lemzerl fran^ais als dasfranzösische Ober-Konsistorium eingegangen, und die französischen Ge-meinden ressortiren in kirchlichen Angelegenheiten vom Konsistorium derProvinz Brandenburg.