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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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Was die Armenpflege betrifft, so ward das im Jahre1695 organisirte Armen-Direktorium, welches sich anfang-lich auf dem berlinischen Rathhaufe und späterhin in demDom der neuen Kirche auf dem Fricdrichsstädtischcn Marktepcrfammlctc, damit beauftragt, für alle öffentliche Armenhäuser,Armen- und Krankenanstalten, Waisenhäuser, als die Cha-rit^, die Irrenanstalt in der Kraufcnsiraße, das Arbeits-haus, das Friedrichs-Waisenhaus, das Dorothcenhospital,das Koppcnsche Armenhaus u. s. w. so wie überhaupt fürdie Verpflegung der Armen, Kranken und Waisen zu sor-gen. Von den übrigen lutherischen Stiftungen standendie drei Armenhäuser, das Heiligen-Geist- und Gcorgenhos-pital und das Splctthaus unter der Aufsicht des Magi-strats und des Probstcs der Nikolaikirche, so wie die Ni-kolai- und Maricnarmenkasse und die Bürger-Waiscnkinder-armcnkaffc; das Gertrautshospital und zwei Armenhäuserin der Todtcngassc in der Köpnickervorstadt, aber unter derAufsicht des Magistrats und des Probstcs der Pctrikirchen. s. w. Von den Privatsiiftungcn ist das SchiudlcrscheWaisenhaus, unter Friedrich kk pon Schöncichc nach Ber-lin verlegt, unter Aufsicht des jedesmaligen Probstcs undArchidiakonus an der Nikolaikirche, nebst einem weltlichenJustiz- und Ockonomieverständigcn gestellt, und im 1.1746die Schindlersche Lcgatcnkasse zu Stipendien für arme Studi-rendc und Schüler auf Schulen und Gymnasien damit ver-bunden worden. Unter den deutschen reformirten Stiftun-gen ward das Domhospital in der Dorothccnstraße No.21 für Arme die zur Domgemcinde gehören im I. 175,3,und der dabei gelegene Domlcibrcntenhof oder rothe Hof(No. 20), im I. 1750 dazu bestimmt, dürftigen Personenvon gutem Stande mit freier Wohnung zu Hülfe zu kom-men. Aus der nämlichen Periode, nämlich vom I. 1747stammt unter den französischen reformirten Stiftungen dieecolo cke olmrüs zur Erziehung der Kinder dürftiger El-tern, für Knaben in der Jägersiraße No. 63, für Mädchenin der Klostcrsiraße No.43z die französische Kolonie richtete