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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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Handwerker abschaffte, Schranken gesetzt. Für die franzö-sischen Rcfügiirten wurde, neben dem schon früher errich-teten besonderen Untcrgcrichtc vermittelst der Verordnungvom 19. Julius 1690 ein besonderes Obergcricht zur zwei-ten Instanz gebildet. Im I. 1693 erhielt die Residenz einneues Polizcireglcmcnt, und die Räthc Klcinsorgen undProtzen wurden mit der Leitung der Polizei beauftragt,welche aber noch in so schlechtem Rufe stand, daß es einerbesonderen Verordnung bedurfte, um die Sohne der beidem Polizciwcsen angestellten Diener von der bürgerlichenUnehre zu befreien und fähig der Aufnahme in Zünfte zumachen. Im I. 1695 wurde von dem Kurfürsten die Ar-menkasse gestiftet, und zum Besten derselben eine wöchent-liche Kollekte von Haus zu Haus und die Ausstellung derBecken am ersten Sonntage jedes Monats an den vierHauptkirchcn gestattet; wodurch dem sehr eingerissenen Bcr-tclwcscn in den Gassen Einhalt geschah. Von andern nütz-lichen Verordnungen für Berlin erwähnen wir nur nochdes strengen Gebots vom 1. Dezember 1760 wegen zwei-maliger Reinigung aller Straßen in jeder Woche, wodurchfür jede der Residenzstädte der Wochentag bestimmt wurde,an welchem die Straßenreinigung geschehen mußte i).

Die Rohhcit der Sitten, welche in den früheren un-ruhigen Zeiten sich entwickelt, jedoch schon unter des gro-ßen Kurfürsten Regierung sich zu mildern angefangen hatte,verschwand immer mehr; und der Einfluß der französischenBildung, welcher durch die Einwanderung der reformirtenFlüchtlinge begünstiget wurde, noch mehr aber das Bei-spiel des Hofes wirkten wohlthatig auf die Verfeinerungder Sitten, so wie die Achtung für Kunst und Wissenschaftund die Empfänglichkeit für die höheren Genüsse des Le-bens, sich nuhr oder weniger unter den übrigen Einwoh-nern der Hauptstadt verbreiteten.

t) Wilken, tWV. S. 7Z n. ff.