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ein allgemeines Gesangbuch. Spater faßte der KurfürstAugust von Sachsen den Entschluß, durch ein, von gelehr-ten Männern entworfenes, Lehrbuch des Glaubens dieOrdnung und Ruhe in der lutherischen Kirche herzustellen.So entstand zu Klostcrbcrgcn im I. 1577 die Konkordien-forme!, an welcher von Seiten Brandenburgs die beidenFrankfurter Theologen, Musculus (Mensel) und CorncrusAntheil nahmen, und welche von der berlinischen und ge-summten brandenburgischcn Geistlichkeit nnterschricben wer-den mußte i).
Wenn gleich der Gedanke eines vollständigen inlän-dischen Gesetzbuchs, den Johann Georg aufgefaßt, unddessen Ausführung er dem berühmten, damals schon al-ternden, Kanzler Disielmeycr aufgetragen hatte, vielleichtzu früh für seine Zeit war, so zeigte er doch seinen rechtli-chen Sinn in Hinsicht der vielfach verflochtenen Anwen-dung ausländischer Gesetze auf deutsche Völker, und inHinsicht der Unvollkommcnhcit der Gesetzgebung und Ge-rcchtigkcitspflege in seinem Zeitalter. Lambert Distelmeycr'sNachfolger, Christian Distclmeyer, erhielt den Auftrag, denEntwurf seines Vaters zum Landrcchte fortzusetzen. Erunternahm zwar die Arbeit, wurde aber an der Fortsetzungdurch auswärtige Staatsgcschaftc behindert, und so bliebdie löbliche Absicht des Kurfürsten zur Verbesserung derRechtspflege unerreicht 2).
Nicht minder thätig war Johann Georg für dasSchulwesen, und sorgte durch Erinnerung, Unterstützungund Beispiel für eine bessere Kindercrzichung, die bis dahinin den meisten Ständen sehr vernachlässiget ward. Wäh-rend er die Universität zu Frankfurt durch Erhöhung derBesoldungen der Lehrer und Stiftung von Freitischen für
1) Pölitz, Gesälichte der preußischen Monarchie. S. 18t.
2) Möpsen, S. 543. Die Difielmcyerschen Entwürfe findet manin Mvlii oc>rp. coust. marcli. 3?. 6.