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mögen, frci und enthoben sein, sondern auch Fug undRecht haben sollen, das zu bewohnen, zwei freie Bicredarin zu brauen, -rem Wein und fremde Bicre auch frcieinzulegen, und da es auch ihre Gelegenheit nicht wäre eszu bewohnen, einem andern, ihres Gefallens zu vcrmiethcnund zu verkaufen, jedoch mit Reservat, daß, wenn es Hin-künftig zur Alienation gereichen, und zur Herrschaft dienst-lich sein sollte, dieselbe vor andern den Vorkauf daran ha-ben und behalten sollen u. s. w." ?). Außer den andernbeiden Frcihauscrn No. 13 und 14. war eines der ältestenGebäude von dieser Seite No. 11., was ehedem die Acbtezu Lehnin nebst dem dabei liegenden Platze von der Landes-herrschaft erhielten, um dort zu wohnen, wenn sie Land-uud Fürstcntage in Berlin besuchten, und das Joachim ll.wieder erlangte und seinem Baumeister Kaspar Theiß gab,der es ausbaucte und erblich besaß ^), und das danebenliegende Haus No. 10., welches späterhin mit No. 11.unter dem Namen der Staatsminister yon VicbahnschcnHäuser bekannt war 3). Nicht minder zeichnete sich dieGeorgen straße (jetzige Köuigsstraßc) die damals vonder langen Brücke bis zur Klosterstraße gicng, durch einigeBurglchn- oder Frcihäuser aus, als das von Johann Ge-org im I. 1482 dem Hofrichtcr Peter Brakau verliehene,und das was Joachim 11. im I. 1536 zu Lehn gab, unddie, allem Vcrmuthcn nach, die Stellen von No. 61 und62. einnahmen; ferner durch das im 1.1573 erbaute Strau-besche Haus an der Ecke der Königs- und Hciligcngcist-Etraße, mit dem Eingang in letzterer Straße No. 23.;endlich durch das jetzige Postgcbäude No. 60., was im16tcn Jahrhundert von dem wegen seiner ausgebreitetenHandelsgeschäfte bekannten Leonhard Weiler angelegt, und
1) Küster, Th. III. S. 16,
2) Küster, Th. III. S. 60.
3) Küster, Th. III. S. St.