Druckschrift 
Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
Entstehung
Seite
99
Einzelbild herunterladen
 

99

an, als das einfache Wesen der Marker, daher er sich nurselten unter den letzteren aufhielt. Daß er sich jedoch aucheinigcmale in seiner Burg zu Köln an der Spree befand,beweisen die daselbst zu seiner Zeit ausgestellten Urkunden, unddie Geburten verschiedener seiner Prinzen und Prinzessinnen.Im I. 1472 berief er die Landstände der Alten- Mittcl-und Uckermark, desgleichen der Pricgnitz, zu Berlin zusam-men, wo er wegen der Tilgung der unter den vorigen Re-gierungen gemachten Schulden Verträge thun ließ. Daßdie Stadt im I. 1484 wiederum eine große Fcuersbrunsterlitt, in welcher ein beträchtlicher Theil der Stadt, undbesonders das berlinische Rathhaus in die Asche gelegt wur-den, haben wir schon oben bemerkt.

Ucbrigcns befand sich der Kurprinz Johann, als Statt-halter in der Mark, residirtc in Berlin, und erhielt durch diegute Verwaltung seines Amts die allgemeine Ordnung undRuhe. Er war ein frommer Herr, und bewies es nichtallein dadurch, daß er die Brüderschaft des LeibesChristi, welche sich hauptsächlich zu gemeinschaftlichenProzessionen verpflichtete, schützte, sondern auch, daß er mitseiner Gemahlin ist eine Verbrüderung trat, welche sich dieSt. Wolframsgesellschaft nannte. Sie war dembekannten Kaland sehr ähnlich, und nahm vornehme undgottesfürchtige Personen, aus gcist- und weltlichen, Stan-de, zu Mitgliedern auf. Ihre Stifter waren zwei berlinische,jedoch auswärts gcbornc, Bürger, Jakob Riedel aus Dil-lingen, im Schwabcnlande, und Paul Reinicke aus Lindcn-berg, die vom Kurprinzen im I. 1482, und vom Bischofvon Brandenburg, Arnold, im I. 1483 eine Bestätigungdes Instituts erhielten, welches fromme Handlungen undgute Werke zur Absicht hatte, zu welchem Ende es in derSt. Nikolaikirche einen besonderen Gottesdienst und zweibesondere Priester unterhielt, die für die verstorbenen Mit-glieder der Gesellschaft Seelenmessen lesen mußten i).

1) König, Schilderung von Verlin. Th. I. S. 5738.

G 2