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Berlin oder Geschichte des Ursprungs, der allmähligen Entwickelung und des jetzigen Zustandes dieser Hauptstadt : in Hinsicht auf Oertlichkeit, Verfassung, wissenschaftliche Kultur, Kunst und Gewerbe
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dcr letzteren ausbrach; sie hätte müssen von Grund auswieder erbauet werden, es geschähe nicht, weil das Gelddazu fehlte, und so mußte denn im -I. 1459 die bei dcrersten Erwähnung der Kirche bereits beschriebene Erneue-rung derselben vorgenommen werden ^). Die Thurmspitzebauete dcr Mühlenmeisier Peter Ottuer im I. 1514.

Je mehr die Regierung unter den beiden letzten Dy-nastien, namentlich unter der Luxemburgischen, ohne innereKraft und Haltung war, je mehr überzeugte das wachsendeAnsehen dcr Städte die Fürsten von dcr Rothwendigkcit,mit den erstcrcn in gutem Einvcrständniße zu stehen, unddurch nichts konnten sie besser ihren Zweck erreichen, alsdurch Ertheilung neuer Vorrechte oder Bestätigung dcr äl-teren, und so erlangten Berlin und Köln manche Rechteund Freiheiten, die sie immer mächtiger und von den Herr-schern iin Lande unabhängiger machten.

Schon Herzog Rudolph von Sachsen, als er nachWaldemars Tode Verweser der Mark war, bestätigte ineinem Guadenbricfe vom I. 1319 den Einwohnern beiderStädte nicht allein das ihnen von Waldemar crtheilte Pri-vilegium, vor kein Gericht außerhalb der Stadt gezogenzu werden, sondern fügte noch hinzu, daß den Bürgern, sowider Hofbediente zu klagen hätten, prompte Justiz admi-nisirircn werden sollte. Es werden darin alle Abgaben vonLchngütern, welche Bürger besitzen, der Betrag der Urbcdeund die sonstigen Kontributionen festgesetzt, aber alle unge-rechten Zölle und Geleite aufgehoben. Es wird den Ein-wohnern von Berlyn und Cölne, deren Hauptgcwcrbe inden ältesten Zeiten in Fischerei, Ackerbau, etwas Viehzucht,Bierbrauerei und Handel, sowohl mit inländischen Städtenals mit dem Auslände bestand, der Vorzug zugesichert, ihrKorn zu Wasser nach Haniburg und anderen Städten zuverfahren, und ihnen zugleich die Befreiung von den Krie-

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