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als Berlin war. Der angebaute Theil beider Städte hatteaber, nach den zuverlässigsten Nachrichten, außer den we-nigen oben beschriebenen Kirchen, Klöstern und andern öf-fentlichen Gebäuden, größtentheils nur Giebelhäuser vonHolz und Lehm, mit Dächern von Schindeln und Stroh,auf ungcpflastertcu Straßen. Noch tragen diese StadttheileSpuren ihres hohen Alters in den krummen, dunkeln undengen Gassen, und in den Häusern, welche selbst in denHauptstraßen, sich den alten Schmuck des Giebels bewahrt,oder deren schmale, oft nur drei Fenster breite Fronte ganzdeutlich auf den sonst allgemein herrschenden Geschmackdeutet, den von den benachbarten Dächern, der verminder-ten Feuersgefahr wegen, wie man behauptet, gesondertenGiebel der Straße zuzukehren, wie es häufig in der jetzigenKönigsstraße und in den angrenzenden Straßen, so wie inder Brüder-, Breiten-, Fischer-, Gertraudten- und Roß-straße der Fall ist.
Genossenschaftliche Vereine der Gewerbetreibenden mitbesondcrn, selbst erwählten, oder von dem Rath oder derHerrschast bestellten Vorstehern, erscheinen als regelmäßigesStück der Stadtverfassung bereits im 12tcn und ! Neu Jahr-hundert, so gut wie das Dasein eines Raths, aber ohne daßdiese Vereine der Handwerker vorerst einen Anthcil an demStadtrcgimentc hatten; die Zunftverbindung beschränkte sichauf die gewerblichen Verhältnisse im engsten Sinne, unddiente wesentlich dazu, die Gewerbetreibenden zu ordentlicher,dem Herkommen oder auch ausdrücklichen Statuten gemäßenErlernung und Ausübung ihres Berufs anzuhalten i). Sol-che Verbindungen derGcwcrke aufJnnungsbriefen gegründet,finden wir auch in der ältesten Geschichte von Berlin. DasBäckcrgewerk erhielt sein Privilegium im I. 1272; das Gc-wcrk der Kürschner im I. 1280; im I. 1284 entstand dieGilde der Schuster; im I. 1288 die Zunft der Schneider, und
1) v.'Lancizolle, Geschichte des deutschen Städtewesens, 1829.S. 37 — 39.