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Gnade, Gnade, durch das ganze Land rufen! Hätten dieDemagogen nur allein mich beleidigt, so wäre ich von Herzengeneigt, alles Geschehene zu vergeben und zu vergessen. Aberes handelt sich hier um die Sicherheit und Ruhe des Staates,und diese muß ich gegen Unruhestifter sichern. Aber ich hoffe,daß die verführten Jünglinge zur richtigen Einsicht und zumreuigen Gefühl ihres Unrechts gelangen, und dann bin ichvon ganzer Seele bereit, sie zu begnadigen." — Und es sinddie von dem Gesetze zur Strafe Verurthcilten wirklich fastalle begnadigt worden.
Die evangelischen Gemeinden in Jülich, Cleve, Bergund Mark, haben seit ihrer Entstehung die Presbytcrial-und Synodal-Verfassung gehabt. Von dieser aber warenthcils während der Französischen Zwischcnherrschaft, theilsfrüher und später, durch Beschränkung von Seiten der Re-gicrungs-Behörden und Consistoricn nur noch einige Spurenübrig geblieben. Die Gemeinden wiesen durch ihre Syno-den nach, daß sie ein Recht auf diese Verfassung hätten, undbaten den König um die Wiederherstellung derselben. Ob-gleich man dem Könige vorgestellt hatte, daß dadurch SeinLandesherrliches Episcopal-Recht wo nicht aufgehoben, dochsehr beschränkt würde, und obgleich man diese Verfassunggrößtcntheils als eine abnorme im Preußischen Staate be-trachtete, so wollte doch der gerechte Landesherr die Gemein-
lichcn Religion und hörte gern ihre Stimme. Gcmüthlich inallen Dingen, liebte Er gcmiithliche Menschen, und wandteSein Vertrauen ihnen zu. Was aus dem Herzen kam, fandgewiß den Weg zu dem Seinigcn.