müssen ihm solche, wenn nicht ganz erhebliche Gcgcngründc,worüber Sr. Majestät Bericht gewärtigen würden, entgegen-stehen sollten, ohne die geringste Weitläuftigkcit zurückgegebenwerden, denn cine Versicherung, vomStaate gege-ben, inuß unverletzlich und gegen alle klcinlichenNcchtsbehelfe fest stehen. Eben darum muß einesolche Versicherung nie ohne vorherige genaueUeberlcgung erthcilt wcrden, und wenn von dicserSeite von der Behörde etwas in dem vorliegendenFalle verschen sein sollte, so muß diese dasürverantwortlich sein, keineswcgcs abcr derjenige,der nach se i n e m sch u l d i g e n Z u t r a u c n aufdicRed-lichkeit des Staates gehandelt hat.
Berlin, den 17. Januar I7!18.(gez.) Friedrich Wilhelm."
Der König traf darum ohne langes Besinnen gleichden rechten Punkt, auf den es jedesmal ankam, weil Seingesunder Verstand und Sein rechtliches Gefühl in Ihm zurReise gekommen war und zur Sprache gebracht hatte dasjenige,was man Tact nennt. Es ist um diesen Tact, den man auch mo-ralischen Sinn nennen kann, eine gar schöne, herrliche Sache, erist aber mehr und besser in seinem Impuls zu suhlen, als mitWorten zu desinircn. Der, welcher ihn in sich trägt, weißdas nicht, ebensowenig als ein Kind um seine Unschuld weiß;es handelt in ihr, ohne davon zu sprechen. Der an keinenStand gebundene und oft in den untersten Ständen sichvorfindende Zartsinn- ist die Eigenschaft eines offenen klarenGcmüths und die Frucht eines edlen Sinnes. Er ist einSinn, gewissermaßen der sechste, und ein Sein und Lebenin Summa. Er klingt überall im Inneren bei jeder schönen