Druckschrift 
3,2 (1846)
Entstehung
Seite
456
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-Mi

mit ihrem Anspruch uns Entschädigung wegen erlittenenWildschadens, und mit dem Antrage, den vorhandenenWildzaun herzustellen, abweiset, hauptsächlich weil nichterwiesen ist, daß der Wildstand des verklagten Dominiiübermäßig zu nennen sei. Ucb ermäßig oder nicht,so sind doch die benachbarten Accker- und Wie-scnbesitzcr nicht verpflichtet, ihre Felder undWiesen ohne Entschädigung von den Hirschenu n d S ch w c i n e n d e r I a g d b c r c ch t i g t e n v e r w ü st e nzu lassen und es muß ihnen daher von der Lan-despolizei Schutz gegen solche Wildschädenverschafft werden. Demzufolge beauftrageich Sic, von der Sache nähere Kenn tniß zunehmen und das Erforderliche zum Zweck zuverfügen, cventualiter, wenn kein anderesMittel überbleibt, die Beschwerdeführer zumTodtschieste» des auf ihre Aecker übergetrie-benen Schwerz- und Hochwildes zu ermächtigen.

Berlin, den llll. September 1827.

(gkz.) Friedrich Wilhelm."

An

den Staats- und Finanz-Ministervon Motz.

ZZ.

Bom gleichen Geiste der Billigkeit und Gerechtigkeitwider die oft herrische Gewalt der Behörden gegen die Un-tcrthancn zeugt folgender Zug. Zu dein Schulzenamte undGute in Friedrichshagen unter dem Amte Köpnick gehörten78 Morgen Land, welche Friedrich !!. bei einer Reise I77l)mit jungen Kiefern bepflanzt fand, und die zu schonen erdem damaligen Landjäger Bock befahl. Dem Besitzer wurde