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mit gleicher Humanität, und nach den bitteren Erfahrungen,die Er gemacht, und der Gcmüthsstimmung, die daher sichbei Ihm angesetzt, sympathisirtc Er mehr mit dem Unglück-lichen, als mit dem Glücklichen. In solchem Impuls marEr frei geworden von allen Vorurtheilcn der Geburt, vonjeder Hinneigung zu den vom Schicksal Begünstigten. Par-teilichkeit und Ansehen der Person war Seinem ganzen Wesenzuwider, und Gerechtigkeit so Ihm zur anderen Natur ge-worden, daß Er in allen Fällen, wo mit Seinen BehördenEr selbst eine Ungerechtigkeit begangen zu haben glaubte, da-rüber unruhig wurde, und eilte, dicß zu vergüten, und dieErbitterten, wie Er es nannte, zu calmircn. In diesemgeraden und gesunden Menschenverstände, in diesem Rcehtlich-keitssinnc lag es, daß Er ohne alles Raisonnement selbst inverwickelten Dingen, wo die Staatsklugcn und Rechtskundigensich nicht gleich zu helfen wußten, immer den rechten Flecktraf und in kurzer Zeit viel that. Zu den verwickelten undschwierigen Dingen gehören bekanntlich die Jagdgcrcchtsamen,und man spricht da von Gesetzen, welche erkaufte und be-zahlte Rechte schützen müssen, als wenn, was in sich Un-recht ist, durch Verjährung aus flüstern Zeiten Recht werdenkönnte! König Friedrich Wilhelm III., der Gerechte, entschiedin diesen Collisionsfällcn und nach dem heiligen Gesetz desNaturrcchtes erließ Er an den Finanz-Minister von Motz fol-gende Kabinets-Nrdrc:
„Anliegend empfangen Sie eine Beschwerde der Bauernzu N. N. über den übermäßigen Wildstand, den das Do-minium N. N. in seinen Forsten zum Nachthcile der be-nachbarten Aecker und Wiesen der Supplicanten unterhält,mit einer Erkenntnis erster Instanz, welches die Bittsteller