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Recht werden, nicht durch Gewalt, nicht durch Usurpation,nicht durch Begünstigung, nicht durch Verjährung. DasRecht kann wohl, wie leider oft geschieht, gebeugt, aber nieausgerottet werden. Es lebt ewig wieder auf, es wird inJedem wieder jung, und ist, wie die Wahrheit, unveränder-lich. Das Recht, sagt die heilige Schrift, steht fest wiedie Berge Gottes und wie die weite Tiefe; Rechtmuß doch Recht bleiben, und alle frommen Herzenfallen ihm zu. Gott hat den Menschen aufrichtiggemacht, und Alle, welche von dieser Ausrichtigkeit weichen,suchen viele Künste. Diese Künste liegen nicht in demNaturrechte, sondern in den Sophismen des positiven Rechtes,und ein Gesetz muß durch das andere erklärt werden, weiles unmöglich ist, eine Regel in Abstracto so zu fassen, daßsie auf alle concrcten Fälle, wovon jeder individuell andersmodificirt ist, Anwendung findet. Bald ist die Definitionzu eng, bald zu weit, bald ist die ganze Stellung schielendund schwankend, woher denn auch in der Auslegung die Ver-schiedenheit der Urtheile kommt. Die öffentliche Meinung sagtdarum: „Das Gesetz und sein Recht hat eine wächserne Nase,die man drehen kann, wie man will;" woher sich denn auchdie'seltsame Thatsachc erklärt, daß man in Prozeßsachen einenRcchtshandcl in der ersten und zweiten Instanz verlieren undin der dritten vollständig gewinnen kann. Solcher Wider-spruch ist dem gesunden natürlichen Verstände unbegreiflich.
Der natürliche gesunde Verstand des Königs wußte abernichts von allen Künsten des positiven Rechtes, und SeinemBilligkeilsgefühl waren alle Begünstigungen bevorzugterStände zuwider. Er umfaßte alle Seine Untcrthanen, dieReichen wie die Armen, die Vornehmen wie die Geringen,