Druckschrift 
3,2 (1846)
Entstehung
Seite
453
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RS.

Friedrich Wilhelm II!, war darum ein so vorzüglicherKönig, weil Er ein edler Mensch war. Zu einem edlenMenschen gehört vor allen Dingen auch ein gesunder Men-schenverstand und ein rechtlicher menschenfreundlicher praktischerSinn. Oft tritt die Praxis im Leben der Theorie derWissenschast störend in den Weg, und diese verdunkelt undlähmt nicht selten den hellsten Verstand. Häufig ist dicßder Fall bei den nahe liegenden Aussprüchen des Naturrcchtsund den gesetzlichen Bestimmungen des positiven Rechts, undnicht selten widersprechen sich beide, so daß eine und dieselbeSache nach dem Naturrechte gerecht und nach dem positivenRechte ungerecht sein kann. In streitigen Fällen und ihrenCollisionen wird aber nach dem positiven Rechte entschieden,und es wird schwer, oft moralisch unmöglich, sich zufriedenzu geben, wenn der gesetzliche Ausspruch dem natürlichen Ge-fühl widerspricht und die innere Stimme laut es sagt, daßEinem Unrecht geschehen sei. Nur zu oft hört man, selbstvon erfahrenen unbefangenen Juristen, die ihr siu-i«

und das allgemeine Landrecht in allen seinen Theilcn gründ-lich kennen, aber auch das Recht der Natur imturue)philosophisch studirt haben, das vielsagende Wort: ^,Dasgrößcste Recht ist das größcste Unrecht." (Kummum gu«est «mnmu, inguiin.) Allerdings müssen die rechtlichen An-sprüche, die Jemand hat und macht, sehr oft durch dasGesellschafts-Recht so inodisicirt und beschränkt werden, daßvon jenem wenig übrigbleibt; denn wir leben nicht mehr imrohen Zustande der Natur, wo Jeder thun kann, was erwill, sondern in einem civilisirten Zustande, der Rücksichtenfordert und seine Rechte und Pflichten hat. Aber was insich nach ewigen Gesetzen Unrecht ist, bleibt es, und kann nie