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Dinge, welche das Wohl und die Bortheile Aller angehen; *)und damit entschuldigt man die gewaltsamen Eingriffe, welcheman ost in das rechtmäßige Eigenthum eines Anderen macht.Offenbar liegt in diesem Gesetze der Appropriation eine Härte,welche ein dem Besitzer oft werthes, von den Eltern ererbtesHaus, oder einen lieben Garten, Acckcr, Wiesen, unbezahlbar,mit Gewalt wegnimmt und sich aneignet. Der Spoliirtemuß dazu still sein und schweigen, weil das Gesetz, welchesnur die öffentliche Wohlfahrt im Auge hat, es so will. Vondieser ist aber im vorliegenden Falle nicht, sondern nurallein von meinem Privatvortheile, ja nur von meinem Ver-gnügen, die Rede. Gott soll mich behüten, daß in meinenund den Besitztümern meines Hauses sich irgend Etwasbefinde, woran die Seufzer eines Beraubten kleben. Ichwill den Krautgarten nicht haben!" Und man sah ihn mitKohl bepflanzt viele Jahre zwischen den Boulingrin von8nn8-«ouci als Prosa mitten in der Poesie liegen, bis spä-terhin ihn die Erben freiwillig an den König gut verkauften.
Der König war freigebig; Er war es durchweg, ostaber in einzelnen Fällen auf eine glänzende Weise wahrhaftKöniglich. Um es sein zu können, und doch für Seine Per-son keine Schulden zu machen, war Er im täglichen Lebensparsam. Diese Sparsamkeit wurde oft Genauigkeit, welcherechnete und zu Rathe hielt, und in solcher Stimmung warIhm Alles zu theucr. Verschwendung war Ihm zuwider,Vergeudung vollends verhaßt. Bei glänzenden Hoffestenwar zwar Alles in Königlicher Pracht vollauf und nirgends
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