Druckschrift 
3,2 (1846)
Entstehung
Seite
256
Einzelbild herunterladen
 

256

bei der Wahl einer zweiten Gattinn, die Er aus Liebe undNeigung wählte, den Landesvater nicht und bleibt sich Sei-ner Pflicht als solcher stets klar bewußt. Er will eine Ge-mahlinn, und diese soll nach Seinen christlichen Grundsätzenund Gesinnungen eine rechtmäßige und eheliche, aber nachSeinen politischen, um dem Lande keine neuen Ausgaben zuverursachen, keine Königinn sein. Nach den Gesetzen unddenen Seines Hauses schließt Er eine morganatische Ehe undgiebt derselben damit alle bindenden Pflichten; aber nicht die.Königlichen Rechte. Sie ist und bleibt, salls Kinder ausderselben hervorgehen sollten, von aller Succession an Landund Leuten, von jedem Erbschafts- oder anderen Anspruchausgeschlossen, und ist mit dem, was Er als Morgengabeausgesetzt hat, für immer abgesunden. Als ein besonnenerund weiser König blickt Er in die Zukunft, wie es sein wirdund kommen kann, wenn Er nicht mehr ist. Er will Sei-nen Hausherd rein und die Eintracht in Seiner Familie,unter zahlreichen Kindern, die Er mit der Königinn Luiseerzeugt hat, ungeschmälert und unangetastet erhalten wissen,und beugt allen Collisionen, Ansprüchen und Zwistigkciten,vor, die mit den Kindern aus zweiter Ehe entstehen könnten.Gesetzliche, in vollständiger legaler Form abgefaßte Bestim-mungen, als Landesherr vollkommen beruhigt, vergißt Ernicht.

Aber dabei vergißt Er nicht, daß Er nun auch Ehe-mann ist, und trifft zugleich Anordnungen, wodurch Er Seineneue Gemahlinn, die Er mit Neigung und Liebe gewählt,und die Ihn zärtlich wieder liebt, vollkommen beruhigt. Ersuhlt die Verpflichtung, ihre Zukunft sicher zu stellen, umdadurch die Gegenwart zu erheitern. Aus guten, triftigen