Druckschrift 
3,2 (1846)
Entstehung
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sie bis dahin nicht dringt, vielmehr an ihrer Grenze ohn-mächtig ehrerbietig stillstehen muß. Aber der Geist hat einenBuchstaben, jeder innere Act eine äußere Form, welche mensch-liche Herrschaft bestimmen kann und bestimmen muß, wennOrdnung und Zusammenhang in die vorhabende Handlungkommen soll. Die vorgesetzte Behörde hat dieß auch imvorliegenden Falle gethan, und die Reihenfolge der Feier desReformations-Jubelsestes am ersten und zweiten Tage festge-setzt; nur die Art und Weise, wie dieß geschehen soll, scheintmir nicht die rechte zu sein. Dadurch, daß am ersten Tagedie, Union ausgesprochen und die uniirtcn Christen, vereinigtin Eine Kirche, das heilige Abendmahl nach evangelischemRitus genießen, und am zweiten Tage die alte confcssionelleOrdnung für Resormirte und Lutheraner wieder stattfindensoll, wird gleich von vorn herein in das gute Werk der Unionein Schisma und der Hader der alten Trennung hineinge-bracht. Wir wollen und wünschen die Vereinigung: unddoch scheiden wir wieder; was wir am ersten Tage ausbauen,reißen wir am zweiten nieder. Eine Abendmahlsfeicr gehörtnicht nothwcndig zum Reformationsfestc, da die dreihundert-jährige Feier desselben ein Unionsfest sein soll, und die Unionsich nur als ein wirkliches Factum durch die bis dahin tren-nende, jetzt aber gemeinschaftliche Feier des heiligen Abend-mahls an den Tag legen kann: so ist es nothwcndig, daßdiese symbolische Handlung der Liebe und des Friedens statt-finde als Ausdruck der geschehenen Vereinigung. Soll aberam zweiten Tage auch das heilige Abendmahl-, und zwarnach dem Unterschiede der verschiedenen Confessioncn, gehal-ten werden, so weiß ich nicht, wie das bewirkt werden soll.Die Neformirten und Lutheraner haben gleiche Rechte, undwerden Beide an diesem merkwürdigen Tage gern zum