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lich, als geringes. Mehr darüber in dem, im An-hange befindlichen Aufsätze: Ist hohes Briefpo-to fürdas Gouvernement vorcheichaft, oder nicht? Ucbri-gens beruht die Vollkommenheit der Pvpcimichtungans Nasthhcit, auf genaue Verbindung der Postenüberhaupt, insbesondere auch auf genaues Eingreifenin die Posten der benachbarten Staaten, auf die an-gemessene Zwischenzeit zwischen der A kauft und demAbgänge der Posten an jedem Orte, damit, unter un-gesäumter Abgabe der Briefe, mit umgehender Postdie Antwort darauf erfolgen könne. Auch werden dieehcmahls so häufigen Klagen über Grobheit der Post-beamten aufhören; die Regierungen werden ihnenHöflichkeit und Gefälligkeit zur besonderen Pflicht ma-chen , und den sonst so häufigen Postuntcrschlcifcn z»steuern wissen.
Strenge gegen Vankerotticrs.
Gegen leichtfinnige Fallissements, noch mehr ge-gen bezügliche Bankerorte kann der Staat nichtstrenge genug seyn; ja auch gegen jede Art von kauf-männischem Betrug. Hierin zeichnet sich, mancheranderer Unvollkommenhcitcn ungeachtet, das französ.Handlungsgcsctzbuch vorthcilhaft aus. Aber nicht ge-nug, daß die Gesetze streng sind, sie müssen, und dasist das wichtigste, pünktlich vollzogen werden. Empö-rend ist's, wenn man solche Menschen, welche mehr