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dergleichen mehr. Vornehmlich gibt es aber zur Er-leichterung und Beförderung des Geschäfts zwei) sehrnützliche Hauptvorarbcitcn: eine möglichst genaue Spe-cial/Statistik des Landes, welche in so vielerlei)Hinsicht große Northeilc zu gewahren im Stande ist; undein neues provisori sehe s, auf Angabe der Eigentümerberuhendes Steue r.'C ataste r. Die Erlangung einersolchen Specialstatistik ist so ganz schwierig nicht, wennderen Anfertigung von jedem Landcsdistrict der vor-gesetzten Landcsbehörde, unter Zumgrundclegung einesgenauen, erschöpfenden Plans und einer darnach ent-worfenen Vorschrift, aufgetragen, von ihr zu derselbendie, von dem Vorgesetzten jeder größeren Communenach jenem Plane einzuziehenden genauen Ortsbeschrei-bungen gehörig benutzt, diese Vczirks.-Statistiken dannsämnitlich von einem, der Sache gewachsenen Stati-stiker mit den einzusendenden Ortsbeschreibungen ver-glichen, und, nach erforderter Verbesserung der etwabemerkten Mängel und Unvollkommcnhciten, ein mög-lichst vollständiges Ganze von letzterem redigirt würde.Von dem provisorischen Steuercataster, dessen Anferti-gung in einem verhältnismäßig kurzen Zeiträume zuStande gebracht werden kann, welches zugleich denVorthcil gewährt, daß doch schon vorläufig ein umvieles richtigerer Steuersuß Statt finden könne, unddaß die Hauptarbeit nicht übereilt zu werden braucht,nachher ausführlicher.