zahlreichen Familie strafen, statt daß ihn vielmehr derStaat als Prämie unterstützen sollte, daß mithin dieseSteuern höchst ungerecht auf den geringeren Classcn lasten,daß folglich das Verhältnis' der Kräfte der Einzelnengegen einander um so unrichtiger verletzt wird; dieHaudlungs.- und Gewerbc-Accisen haben nochdas insbesondere wider sich, daß sie Handlung und Gewer-be stören, und die Federkraft des freyen Spielraums,wovon vornehmlich der Flor derselben abhangt, lahmen.
Kopfsteuern treffen alle Unterthanen gleich,und verletzen daher das erste Gesetz einer gerechtenBesteuerung: Verhältnismäßigkeit.
Vcrmögcnsstc-ucr, in so fern sie in Procen-ten von dem Vermögen besteht, greift verzehrend denFond selbst an, nagt zerstörend an der Moralitat, ver-leitet zum Meineide, setzt den Nahmen der Gottheitdem Spiel der Frivolität aus, und ertödtet das Ge-wissen; auch drängt sich der Staat durch sie in dasGchcimniß der Privatverhältnisse der Staatsbewohncr,und gibt solches mehr oder minder dem ganzen Pu-blicum Preis. Eine abscheulichere Steucrarl als diesekann es wohl nicht geben.
Die sogenannte Capitakieustcuer, nahmlichvon ausstehenden Darlchucn und von baarem Geldc,hat mehr oder minder die nähmlichcn Vorwürfe gegensich, als die Vermögenssteuer, llcbrigens fallen dieCapitalistcn vornehmlich in die Mobiliarstcuer, un?