ausgehende Rechte bezahlen muß, wenn dieser danndennoch scine fertige Waarc wohlfeiler, oder besser undpreiswürdiger liefern tonn, als der inländische Fabri-kant, der alle jene großen Kosten nicht hat: dann istdas ein Beweis, daß in dem Lande Loealhindcrnisscvorhanden find, welche, wenn sie nicht etwa ans eineandere Art, als durch Einfuhrverbot oder durch be-trächtliche Einfuhrtarcn, gehobelt werden könne», ihrentgegenstehen und ihre fernere Fortsetzung abrarhcn.Hiczu koinint die so oft gemachte Erfahrung, daß Ein-fuhrverbote und hohe eingehende Taxen an und für sichdie inländischen Fabriken noch nie gehoben haben. —>Dagegen liegt ein großer Gewinn fürs Land in demAbsatz des rohen Materials, dessen vermehrte Gewin-nung vielleicht durch die örtlichen Verhältnisse des Lan-des begünstigt wird. Löset überdies ein Land ein großesCapital für ausgehendes rohes Material, dann hat esauch Geld für einzuführende Waarcn.— Nun aber garAusfuhrverbot des rohen Materials zur Begünstigungder inländischen Fabriken— was ist der Erfolg? Essteht in der Gewalt des inländischen Fabrikanten, demProducentcn den Preis seines Materials nach Will-kühr zu setzen; die Eoncurrcnz fehlt, jener drückt diePreise auf die Hälfte, wohl gar weit unter die Pro-ductionskosten herunter, der Produeent hat keinen An-trieb mehr zum Producircn, er schränkt seine Produc-tion ein, und der Gewinn jener Maßregel fürs Land
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten