der Fall war, dieselben in die öffentliche Verwaltungeingeführt. Wer daher die neuern französischen El».'richtungcn in den verschiedenen Verwaltungszweigcnmit Unparthcylichkeit prüft, der findet in ihnen vielVortreffliches. Möge deshalb nicht Nationalhaß, denman nur zu häufig antrifft, an jener unparthcyischenPrüssung der französischen Einrichtungen uns hindern,keine Abneigung gegen deren Einführung bewirken.Ruft uns ja doch die Stunde der Wiedergeburt zu al-lem Bessern, wo wir es auch finden; fie fordert unSinsbesondere auch auf zu Ertödlung alles Nationalhastseö! Werden jene großen Principe, welche fast inallen franzüstschcn Verwaltungsformen ansprechen, mitGeist aufgefaßt, mit deutscher Ruhe und Besonnenheitverarbeitet, mit redlichem Sinne für Wahrheit, Ge-rechtigkeit und für das Bessere überhaupt angewandt:dann werden Resultate hervorgehen, der Menschheitund unserer großen Wiedergeburt würdig. Hauptrück-sicht hiebey ist: das Gute der Sache j» erfassen undaufzunehmen, abgezogen von dem Revolutionairen;führen wir das Gute der Sache überall ein, aber mitbeständiger Rücksicht auf Billigkeit gegen die Rechteder einen und andern dabei) beteiligten Parthey.
Hatte man ja doch in Deutschland, wie in denübrigen cultivirten Staaten längst Vieles als fehler-haft, als Uebcrbleibsel des Mittelalters, und als un-passend für unsere Zeiten anerkannt! Die Verstandst-