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[1. Heft] (1784)
Entstehung
Seite
17
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Der hohe Altar bestehet ans einem Stücke schwarzen namurischcn Marmorsvon 16 geometrischen Schuhen in die Lange/ und 8 dergleichen in die Breite.Der alte war ein Meisterstück gothischer Industrie und Kunst: aber freylich fieler nicht so in die Augen wie dieser. Er ist nicht mehr.

Wir haben oben einiges, die Geschichte des würdigen Kapitels dieserDomkirche Betreffendes, in einer Note anzuführen, Gelegenheit gehabt: wemkönnte es unangenehm sevn, etwas näheres hievon an dieser Stelle zu lesen?Wir machen den Versuch.

Das gemeinsame Leben hörte, wie wir dort bemerket haben, schon gegendas Jahr n8i bey jenem Stifte ans, und wenigstens vor dem Jahre 1260waren die Einkünfte desselben bereits in gewisse Prabenden eingetheilet.

Die Anzahl dieser Prabenden ist dermal fünfzig. Hievon gehöret einedem Papst und eine dem Kaiser, deren jeder sein eigenes SraZlum im Chor, undzweenKapläne hat, die nur Vikarien genanntwerden. Ein Kapitel in der 12(10unter dem Erzbischofe Kunrath von Hochfteden gehaltenen Synode: 6s Lapel-lanis LPjic»paIiIzus A Iftaepotftorum, gni non pofturw este huiusmc>6i

Lapellani, erweiset, daß schon damals jene kaiserliche/ (nicht aber die päbstli-che, wo sonst das Kapitel auch gewciß etwas von Lapsllam'5 haben

würde,) Prabenden exismt habe. Kaiser Max l. nahm in e-gener Person imJahre i486 von dieser seiner Prabende Besitz. Unter den acht und vierzigübrigen sind vier und zwanzig Kapitular-und eben so viele DomicellarePra-benden. Unter jenen aber sechs Pralaturen, nämlich: Probst, Dechant, After-dechant, Chorbischof, Scholastcr, alterer und jüngerer Diaconus. Die er-ster» fünft werden von dem Kapitel gewählet, die beoden letztern aber erhaltenihre Würden von der Anciennetät. Die Probstey ist immer noch, gegen dieOoncoröatz Nar. Osrm. durch freye Wahl vergeben worden. Die Kapitu-larherren sind, ausser achten, alle Reichsgrafcn oder Fürsten. Die Statuten desStiftes enthalten kein Wort von einem Gesetze, das den mindern Adel aus-schlösse, und ist also jenes nichts als eine Observanz. Selbst halt das Kapitelsreye Hände, einer von jenen acht bürgerlichen Kapitwaren zum Erzbischoffe zuwählen, wozu es aber, da der Adel bey weitem die K6mora, ja völlige vuas'IertiZ8 ausmachet, nie kommen dörste. Von diesen acht sogenannten Priester-Präbendcn gehören zwo der Universität zu Köln, welcher sie vom Pabste zugecheiletworden, woher die eine primae, und die andere socunstas Zrstiae (papalis) ge-

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