24 Der Hang zu allgemcmm Gesetzen
Menge; und sie mögen ihren Mangel durch betteln, steh-len, oder aus den Landes - und Kirchspielskassen ersetzeterhalten: so muß der Landbesitzer das mehrste dazu bey-tragen.
Unsre Kirchen werden nns fast dnrchgehends zu klein,und es sind deren einige, wo an die fünfhundert Menschenunter einer Predigt auf den Kirchhöfen stehen, um dieandre abzuwarten; andre hingegen, wo die Einwohneruur um den vierten Sonntag zur Kirche kommen können,um sich einander Platz zu machen. Den mehrsten Raumnehmen die Ncbcnwohner ein. Wenn aber die Kirche ge-bauet und erweitert wird: so muß der Landbesitzer Holz,Stein und Lohn bezahlen.
Die gemeinen Weiden, Moore und Holzungen werdenvon Nebenwohnern am mehrsten genutzt; und auch hier-unter muß der Landbesitzer leiden. Die Hülfe, die er da-gegen von ihnen erhalt, ist gering und kostbar, weil siedie beste Jahreszeit in Holland liegen
II.
Der jetzige Hang zu allgemeinen Gesetzen undVerordnungen, ist der gemeinen Freiheitgefahrlich.
^ie Herrn beym Generaldepartement möchten gern al-les, wie es scheinet, auf einfache Grundsätze znrückgefüh-ret sehen. Wenn es nach ihrem Wunsche gienge, so sollteder Staat sich nach einer akademischen Theorie regierenlassen, und jeder Departementsraih im Stande sepn, nacheinem allgemeinen Plan den Lokalbeamten ihre Ausrich-tungen vorschreiben zu können. Sie wollten wohl allesmit gedruckten Verordnungen fassen, und nachdem Voltaire
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