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Es ist kein Zweifel, daß die Wahl der 3prvc. Fonds sowohl fürdie Finanzverwaltung, als für die Gläubiger in Vergleichung mitdem Umtausch gegen 4proc. Inskriptionen gunstige und ungünstigeWechselfälle darbieten würde. Alles hängt in dieser Beziehung, wiewir bereits ausführlich nachgewiesen haben, von der ungewißen Zukunftab, von dem mehr oder minder raschen Sinken des Zinsfußes undvon der Entschlossenheit, womit die Regierung ein solches Sinken zufortschreitenden Reductionen benutzt.
Wenn ungünstige Ereignisse das Sinken des Zinsfußes aufhalten,oder ein Steigen desselben bewirken, so ist ihr die Reduction auf3 Proc. leicht weit vortheilhafter. Vis zum 7ten Jahre sind die Be-züge der Gläubiger, sie mögen die 4- oder die Zproc. Fonds wählen,ganz gleich; nach Ablauf des 13ten Jahres haben dagegen die Gläu-biger, welche sich die Reduction auf 3 Proc. gefallen ließen, je für100 ihres Capitals einen Gewinn von 8,898... realisirt. Ist aberbis dahin der Zinsfuß auf 4 stehen geblieben, oder gar auf 5 gestie-gen, und keine Aussicht auf eine Reduction der 4proc. vorhanden,so hat die Regierung, indem sie sich von einer Rente von 1 Fr. mitdcm 8 — 9fachcn Betrage befreite, gewiß ein gutes Geschäft ge-macht. Sie würde dagegen durch die Bewilligung jener 13jahrigenAnnuität zu den 3proc. Renten, in Vergleichung mit der Umwand-lung der üproc. Renten in 4proc. unter Zugabe einer 0jährigen Zeit-rcnte noch bedeutend (nämlich st"/, und resp. 6'/, von 100) verlieren,wenn sie auch erst in 10 Jahren die 4proc. auf 3/st, und die 3//,proc. erst nach weitem 10—20 Jahren auf 3 Proc. reducirenwürde.
Wenn man so rasch die der Reduction günstigen Umstände be-nutzt, wie z. B. die königlich sächsische Regierung gethan, so konntees bei der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eines fortschreitendenSinkens des Zinsfußes und in Betrachtung der unausbleiblichenWirkung eines bedeutenden Tilgungsfonds nie räthlich scheinen, fürdie Verwandlung der 5proc. Renten in 3proc. so günstige Beding»«-