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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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gegen den gleichbaldigen Vollzug einer Rednction erregen, die denGläubigern von ihrem Capital eine entschieden stärkere Rente übrigließ, als sie zu conservircn hoffen konnten, wenn der Staat sichentschloffen hätte, die gunstigen Verhältniffe, die der Capitalmarktdarbot, in vollem Maße zu benutzen.

So viel war von allen Seiten anerkannt, daß man nicht nurkeines neuen Anlehens bedürfe, sondern in der Reserve der Amorti-sationsrassc die Mittel besitze, 133 Mill. der schwebenden Schuld zuconsolidiren. Was hinderte die Gesetzgebung die Reserve der Amor-tisationscaffe, welche das Gesetz vom 10Junius 1833 zum Ruckkaufder auf das Pari oder unter Pari zurückfallenden Fonds oder zurHeimzahlung von Nentencapitalien, im Falle der Aufkündigung, be-stimmt hatte, diesem letzten Zwecke wirklich zuzuwenden? Die schwe-bende Schuld war seit dem Jahre 1833 bedeutend vermindert wor-den, und als eine bereits bestehende Schuld, für deren Verzinsungdas Budget Fürsorge getroffen hatte, konnte sie keine Verlegenheitenchcreiten. Bedurfte man auch 200 bis 300 Millionen Fr. zur Be-friedigung widerstrebender Gläubiger, so handelt es sich ja nicht umeine Nachfrage nach Capitalien zur fruchtbringenden oder unftncht-baren Verwendung, sondern nur zum Uebertrag von Werthen voneiner Hand in die andere, und was die Regierung mit der einenHand dem Markte entzog, gab sie augenblicklich demselben mit derandern Hand wieder zurück.

Im schlimmsten Falle konnte man, wenn alles, was von denGemeinden und Sparcaffen an neuen Capitalanlagcn dem Staats-schatze zufloß und was man von den Generaleinnehmern, denenman starke Rückzahlungen (24 Mill.) geleistet, so wie von der Bank,die dem Finanzminister Gelder zu 2 und 2"/. Proc. vergeblich ange-boten hatte, mittelst Erhebung von Vorschüssen auf laufende Rech-nung zu erhalten vermochte, die Summe der Rückzahlungen nichtdeckte, zu einer vermehrten Ausgabe von königlichen Bons schreiten,deren Totalsnmme seit 1834 von 236 auf 60 Mill. Franken (die