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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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empfähle». Allel» die brittischen 3 Proc. standen über 00 u»d trüge»3^/,o Proc., die östreichischcn 4 Proc. »ähertc» sich dem Pari,wahrend die 5 Proc. dasselbe überschritte». Der Cnrs der rassische»Papiere führte die 5 Proc. nicht weniger der Rednctio» entgegen; derZinsfuß der preußischen Papiere war auf 4 Proc. herabgebracht,und die Fonds der klcinern deutschen Staaten gaben zum Theil nochniedrigere Renten. Die spanischen Effecten hatten ihr eigenes ver-blendetes Publicum; der Preis der hollandischen Fonds überstieg be-deutend das Zwanzigfache der Rente, und so lange die Ausgleichungmit Belgien nicht erfolgt ist, würde nur ein betrachtlicherer Vortheilzum Uebertrag reizen können; die neapolitanische» bprvc. Fonds hat-ten das Pari noch nicht ganz erreicht; die ans dem Markte schwe-bende Masse dieser Papiere war aber zu unbedeutend, als daß nichteine plötzlich wachsende Nachfrage darnach, nur im Umsange von10 20 Mill. Franken Nominalcapital, die Curse derselbe» raschgesteigert hatte.

Selbst die auswärtigen Glaubiger, welche in der Regel jenerClasse von größer» Capitalisten angehören, die ihr Eigenthumvorsichtig vertheileu, würden im Ucbcrblick dieser Verhaltnisse nichtversucht gewesen seyu, ihre Anlage zu verändern.

Wer von den einheimischen Gläubigern die Umwandlung nichtannahm, weil ihm, ungeachtet der Bequemlichkeit und Regelmäßig-keit des Renrenbezuges, 4^ Proc. nicht genügten, würde, Anlags-platze im Privatverkehre suchend, 5 Proc. verlangt haben. Warder Zinsfuß bei solchen Anlagen noch nicht auf 4 Proc. gesunken, sowürde ein plötzliches Ausgebot von 10 20 Mill. in Paris undvon 1 2 Millionen Franken in jeder der 4 5 übrigen großenStädte des Landes geeignet gewesen seyu, diese Wirkung für dieDauer des Vollzugs der Maßregel hervorzubringen.

Alles, was über die Lage der Finanzen, über die Bedürfnisseund Hülfsmittcl des Staatsschatzes in den Verhandlungen vorge-bracht wurde, konnte jedenfalls keine gegründeten Bedenklichkeiten