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warum stellt man die Reduction wiederum nur in unbestimmter Ent-fernung in Aussicht? warum zögert man eine Maßregel wirklich zuergreifen, welche man als vereinbarlich mit dem Recht und derBilligkeit, als nutzlich für den Staatsschatz, als geboten im In-teresse der Steuerpflichtigen anerkennt und wofür die Umständegünstig erscheinen?
Diese Frage, deren Beantwortung nahern Aufschluß über dieAbsichten der Regierung geben mußte, blieb auch nicht aus, undführte zur Entdeckung einer Meinungsverschiedenheit in dem Ratheder Minister. Die Entwickelung der ministeriellen Krisis, die sieherbeiführte, lassen wir, als ein unscrm Gegenstande ganzlich frem-des Ereigniß bei Seite liegen; indem wir uns auf eine Darstellungder stattgehabten Verhandlungen und deren Resultate beschranken.
Das Ministerium erklärte (nachdem der Finanzminister aus-getreten war), daß es über die Reductionsfrage in keine Discussionsich einzulassen gedenke, daß es einstimmig beschlossen habe, zurZeit einen Entwurf nicht vorzulegen, für die Zukunft keine Artvon Verbindlichkeit eingehen könne, und es jeden auf die Reduc-tion bezüglichen Vorschlag, der etwa von der Kammer ausgehe»sollte, zurückweisen werde.
Im Laufe der Verhandlungen gab es jedoch seine Bereitwil-ligkeit zu erkennen, sich über die Frage selbst näher auszusprechen,sobald in der Kammer eine hierauf bezügliche Motion gemachtund in Berathung gezogen werden sollte.
Als eine solche Motion, der bald noch mehrere folgten, voneinem Deputirten (Gouin) gemacht worden, verlangten die Mini-ster die Vertagung. Die Reduction wurde zwar als im Rechtebegründet und als vorrheilhaft für die Staatscasse anerkannt, jedochder Werth dieses Zugeständnisses vermindert durch die Ungewißheit,in welcher man in Beziehung auf den Vollzug der Maßregel blieb,und durch die Aeußernng mannichfaltiger Bedenklichkeiten, womitdie Anerkennung ihrer rechtlichen Zulässigkekt und ihrer Nützlichkeit