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begleitet wurde, indem der Redner des Ministeriums in dem Ge-brauche des Rechts der Aufkündigung zum Zwecke der Reductioneine große Harte gegen die Staatsglaubiger zu erblicken glaubte,sich ausführlich über die Geringfügigkeit des Nutzens verbreitete,welchen die Reduction dem. Staatsschatze gewahre, und über diebedeutenden Gefahren, die sie dein öffentlichen Credit bereiten kdnne,sie eine ungeheure Maßregel nannte, die noch nirgends in solcherAusdehnung versucht worden sey, da es sich hier um 2VV0 undnicht wie früher in Großbritannien um einige IVO Mill. Fr. handle,*und nachdem er zugegeben, daß die Zeit der Reduction unvermeidlichentgegen führe, sie endlich für die Gegenwart verwarf, ohne sichüber die Bedingungen auf bestimmte Weise auszusprechen, unterwelchen man annehmen dürfte, daß der rechte Zeitpunkt dazu ge-kommen sey, und mau nicht mehr zu besorgen haben werde, durchden Vollzug achtuugswerthe Interessen zu verletzen. '*
Einer ausdrücklichen Verwahrung des Redners, daß er durchalles, was er gegen die Maßregel sage, sie nicht als verwerflich dar-stellen wolle, folgten die Worte: ,,Nun wohlan! Es sey! Trage„man der Lage der Rentiers keine Rechnung! Laßt den Wagen des„Staats über die Korper der Schlachtopfer hinrollen; was liegt„daran! Es ist der Wagen des Staats u. f. f."
* Hier wurden offenbar Pfd. St. mit Franken verwechselt. — Die imJahre t8Z2 in Großbritannien vollzogene Reduction von 5 auf a Proc.traf ein Capital von circa z,8vo Mill. Fr., die Reduction der aproc.alten Schuld im I. t824 ein Capital von nahe l,9o» Mill. Franken;die Reduction der aproc. im JahrtSZ» ein Capital von ?,9U0 Mill. Fr.
** Der Redner hatte nämlich unter Andern, geäußert:
l)n llira czuc le gouvecnemeiN ,1 peur; jc rnc sers ä clcsacinilc cette cx>icession vulgaicc. IZIi kicn! 8c>!l! ja veux l'avouecau pa)>» , ircuz avoriü pcuc <le lroissor «leg imercls I espcctables,iiau? avonz ^e»r lleerasec cles nombreusos victimos on marcliantprecipitammcnt; non» avonü ^our clu mal cpue nocis zionvon? taircznous l'avoucuis.
*** Wir wollen die ganze Stelle in den Worten des Redners hier beisetzen: