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der That in einem solchen Augenblick kein Verzehrer von Ca-pitalien ist.
Wie wenig er, als Verzehrer von Capitalien, sich in der Lagebefindet, den Preis zu bestimmen, davon konnten sich die Ver-thcidiger des Plaues am besten uberzeugen, wenn sie auf die hohenPreise zurückblicken wollten, womit einige Jahre zuvor, als die Re-gierung wirklich große Capitalien verzehrte, die Hülfe der Capitali-sten bezahlt werden mußte.
Sind die großen Creditoperationen der Finanzverwaltung,welche immer einen unregelmäßigen Einfluß auf dem Capitalmarktehervorbringen, vorüber, so kehrt alles wieder zur natürlichen Ord-nung zurück. Das Steigen und Fallen der Renten bleibt vonallen Ursachen abhängig, welche den Zinsfuß und den Discont affi-eiren. Die Preise der auf den Zinsfuß von 3, 4, 5 Proc. gestell-ten Nominalcapitalien find Wirkungen jener Verhältnisse, aberdie Benennung der öffentlichen Fonds niemals Ursachen,welche den Zinsfuß reguliren.
Wenn der hochangewachsene Tilgungsfonds jährlich 77 — 78Mill. Fr. Steuern in Capital verwandelte, und seine Wirkungnicht durch neue Anlehen ganz oder größtentheils wieder aufgeho-ben wurde, sondern die in Friedenszeiten ohnehin fortschreitendeCapitalanhäufung wesentlich verstärkte, so war allerdings ein tie-feres allmähliches Sinken des Zinsfußes zu erwarten. Allein ge-rade in diesem Falle mußte die vorgeschlagene Maßregel um soverwerflicher erscheinen, indem sie die Früchte der Reduetivn denStaatsschatz nicht ernten ließ, sondern sie im Aufkauf der Zproc.Rente um rasch wachsende Preise verzehrte, den Personen, welchevon ihren Renten lebten, ihre jährliche» Bezüge ohne Vvrtheil fürdie Steuerpflichtigen verkümmerte, und den Speculanten in densteigenden Preisen der Effecten die Summen zufließen ließ, umwelche sie die Renten verkürzt hatte. Wenn die Bilanz am Schlüsseder Operation auch, wie der Bertheidtger der Maßregel voraussetzte.