78
königlichen Bons zu 3^/, unter, und werde bald nicht mehr als3 bezahlen, wie vor dem spanischen Kriege.
Von der Deputirtenkammer angenommen, wurde der Entwurfvon der Pairskammer verworfen, nachdem das gleiche Schicksal eineReihe anderer Vorschlage getroffen hatte, welche theils die Begünsti-gung der Besitzer von Renten von geringerem Betrage, und zwarüberhaupt oder wenigstens derjenigen, welche über die Vernichtungihrer ursprünglichen Schuldforderung um '/z vom I. 1798 her sichauszuweisen vermöchten, theils wesentliche Abänderungen des gan-zen Planes zum Gegenstande hatten. Unter diesen war wohl derVorschlag, die Sproc. Rente auf 4'/. zu setzen, der zweckmäßigste.
Daß der mittlere Zinsfuß auf 4 Pr. gefallen, mochte aus demephemeren Stande des Diskonts nicht geschlossen werden. Die Reutebatte zu schnell das Pari erreicht und überstiegen, als daß man nichtdiese Erscheinung zum Theil dem Einflüsse vorübergehenderUrsachen zuschreiben dürfte. Eine ganz nahe liegende hatte manübersehen. Mit der Kraft des Tilgungsfonds hatte sich die Geld-macht der Ucbernehmer jenes Anlehens vereinigt, das bedeutendeSummen baaren Geldes dem Staatsschatze überlieferte, der sie, zur^Abtragung früherer Schulden verwendend, in die Circnlation stürzte,und eine Nachfrage nach neuen Anlagsplätzen erzeugte, welchem dieUcbernehmer, mit großen baaren Mitteln ausgerüstet, das Angebotnur allmählich folgen ließen.
Die Meinung, daß die Reduction von 5 auf 3 Proc. auf dieHerabsetzung des allgemeinen Zinsfußes günstig wirken werde, daßder Staat als der größte Verzehrer der Capitalien es sey, welcherden Curs bestimme, war ein unbegreiflicher Jrrthum.
Wenn der Staat bei einer allgemeinen Aufkündigung zumZweck der Reduction, nach den Umständen, allerdings den Preisinnerhalb gewisser Glänzen für den Augenblick bestimmen kann, soist ihm dieß in seiner cigenthümlichen Stellung einer großen Zahl vonGläubigern gegenüber gerade nur deßhalb möglich, weil er in