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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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l>5 rückgekanften Capitalieu zu zahlen hatte, durch die Reductionder umgewandelten Papiere auf 3'/,, daher eine Reute von 0,725,im Werrhe (nach dem Zinsfuße von 3'/^) von 20", und durch dieReduction auf 3 eine Reute von 1,05, im Werthe (nach demZinsfuß von 3 Proc.) von 35, mährend sie durch de» Zuwachs anZinsen, welcher aus der Verwandlung der 3proc. in 5proc. Fondsentstand, in 20 Jahren einschließlich des Jnterusuriums nur circa8'/z verlor. -

Wenn erst in 20 Jahre» der Zinsfuß auf 4 und in weiter»10 Jahren auf 3"/, oder 3 fiele, so wurde der Verlust, der sich amSchlüsse der 20jahrigen Periode ergibt, die durch die R>'dnctionvon 5 auf 4 gewonnene Rente von 0,4 (im Werthe von 10, nachdem Zinsfüße von 4 Proc. gerechnet) bereits uberwiegen und dervollständige Gewinn nur etwas später erscheinen.

Im Laufe von zwei bis drei Menschenaltern kann der Wechselder Ereignisse ein zweimaliges Steigen und Fallen des Zinsfußesvon 3, 3"/, bis 5, 6, 7 Proc. herbeifuhren, und ein ursprünglichzu 5 Proc. aufgenommenes, beim Sinken des Zinsfußes auf 3Proc. reducirtes Schuldcapital von 100, durch eine zweimaligeoder dreimalige Wiederholung der bezeichneten Operation (Umwand-lung in eine 5proc. Schuld und spätere Reduction auf 3 Proc.)auf ein Nominal-Capiral von 42"/, und 27"/,. die Jinsenlast eincöursprünglichen Capitals von 100 auf circa 1"/, und Proc. n. s. f.mit einem im Verhältnis; zu dieser Erleichterung ganz unbedeuten-den Opfer gebracht werden.

Liegen in der Möglichkeit des längcrn Ausbleibens des Sin-kens des Zinsfußes auch für die Finanzverwaltung ungünstige Wcch-selfälle. so treten doch im Laufe der Zeit immer Perioden ein, woder Zinsfuß hoch steht und mit größter Wahrscheinlichkeit in dernahen Zukunft ein bedeutendes Sinken erwartet werden kann, wienamentlich unmittelbar nach einem Kriege, indem in den Jahren desFriedens, wenn auch alle Umstände seine Dauer verbürgen, der