45
welches der Finanzverwaltung eine weitere RedUction möglich machenwürde, für wahrscheinlich halt.
Es versteht sich, daß dieser Weg zur Herabsetzung des Zins-fußes mir der Aussicht ans ei» befriedigendes Resultat überall mirda versucht werden mag, wo es stehender Grundsatz ist, dieZinsen der bffentlichen Schuld, sobald dieß der Marktpreis der Capi-talien gestattet, aus das Maß desselben zu reduciren, und die Gläu-biger nicht in dem Wahne stehen und durch ein schwankendes Ve-nehmen der Verwaltung bestärkt werden, daß sie die Großmmhder Finanzverwaltung gegen die natürlichen Folgen des Zinsfußesauf Unkosten der Steuerpflichtigen schützen werde.
Unter jener Voraussetzung wird aber, wie gesagt, die Finanz?Verwaltung dennoch immer besser thun, in ihren Maßregeln dennatürlichen Veränderungen des Zinsfußes selbst dann zu folgen,wenn keine ältere unter dem laufenden Zinsfüße verzinsliche Schuldvorhanden sepn sollte, zu deren Tilgung sie ihren Tilgungsfondsverwenden könnte, indem sie alsdann zur Benützung desselben deneinen oder andern der oben bezeichneten Wegs einschlage» kann.
N.
Periodische Benutzung des Sinkens des Zinsfußes zur Zinsreduc-tioir und periodische Ilmwandlung der zu niedrigen- Zinsfußstellenden Schnldcapitalien in höher verzinsliche nacheingetretenem Steigen dcS Zinsfußes.
Mit der Zeit wird es keiner Verwaltung, deren Schnldcapi-talien von Seiten der Gläubiger unaufkündbar sind, an solchenPapieren fehlen, die aus dem niedersten Zinsfuße stehen, da beilängerer Dauer des Friedens das Sinken desselben auf diesen Standnicht ausbleibt.
Hat die Regierung die Zeit des Friedens zur Reduction be-nutzt, so hat sie sich nicht nur eine Rente frei gemacht, die sie.