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So würden die Empfänger der Annuitäten im Nachrhcile stehen,und die Regierung ein, nach seinem Erfolge, für sie vvrtheilhaftcSGeschäft gemacht haben, wenn die Reductlon von 4 ans 3^ Proe.erst nach Verlauf von 10 Jahren bewirkt werden konnte, die Nc-duetivn auf 3 Proc. ausbliebe, und die Rente von welche dieRegierung »ach Ablauf der Annuitäten erspart, einen dem Zinsfußvon 3'/, entsprechenden Werth (von 14,28...) behauptete. Istdas Letztere nicht der Fall, so kann auch beim Ausbleiben der Re-duclio» auf 3 Proe. die Bilanz sich »och zu Gunsten der Annui-täten-Empfänger stellen. Trete» »änilich »ach erfolgter Herabsetzungder-lproe. Papiere auf 3'H Ereignisse ein, welche de» Zinsfuß schnellauf 4 oder 5 Proe. oder »och hoher steigern, so hätte die Finanz-vcrwaltimg in dem angehäufte» Werthc der Annuität ai» Schlüsseder 15jährigen Periode mehr geleistet, als sie die Tilgung einerRente von kosten würde.
Dicß mag genügen, um die Ratur einer TranSaction näher zubezeichnen, durch welche die Finanzvcrwaltung, indem sie für einebestimmte Zeit eine den laufenden Zinsfuß übersteigende Rente be-willigt, sich eine Reduction der Zinsen unter dem gegenwärtigenZinsfuß in einer später» Zeit sichern kann. Sie läßt mannichfaltigeCombinativncn zu, man kann den Gläubigern die Wahl lassen zwi-schen Annuitäten von verschiedenem Betrage und ungleicher Dauer,z. B. zwischen einer Rente von 1'H auf 15 Jahre und einer Rentevon 2 ans 10 Jahre; man kann auch eine abnehmende An-nuität, z. V. für die nächsten 5 Jahre 2 vom Hundert und fürdie folgenden 7 Jahre 1'/. vom Hundert, anbieten. Wenn derZinsfuß im raschen Fallen begriffen ist, so ist es selbst möglich,manche Gläubiger zur Annahme von Papieren zu einem niedriger»Zinsfüße durch eine nur die Differenz zwischen diesem und demlaufenden Zinsfuß ausgleichende Rente zu bewegen, insofern die-selbe für eine längere Reihe von Jahren vcrwilligt wird, vorderen Ablauf der Gläubiger ei» tieferes Sinken dcö Zinsfußes,