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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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V.

^ Von den Schwierigfeiten, welche sich bei der Zinsrednction ohne' Eapitaleohöhnng, in Folge des fortschreitenden Sinkens desZinsfußes, in Beziehung ans die Schuldentilgung ergeben

können.

Wird keine Erhöhung der Nominalcapitalien bewilligt, undß der Zinsfuß der neue» Schuldeapitalien nach dem wahren Marktsatzebestimmt, so kann man in einer Periode der fortschreitenden Capital-anhanfung allerdings nicht erwarten, die neuen Schuldeapitalienmittelst Aufkaufs nach dem Börse ncurse sl p-»i einzulösen.Dieß kann nur da als eine Schwierigkeit betrachtet werden, wonicht altere Schulden in einem der Größe deö Tilgungsfonds entspre-chenden Betrüge bestehen, deren Zinsfuß niedriger als der reducirteist. Die meisten Staaten haben solche Papiere von verschiedenem» Zinsfüße; hier findet man 5, 4'/-, 4, Zproc., dort 4, 3'/,,» 3pror. und neben höher verzinslichen selbst 2'/. und lproc. Papiereim Umlaufe.

Wo neben der Schuld, deren Zinsen herabgesetzt werden sollen,I keine zu niedrigem: Zinsfuß stehende altere Schuld vorhanden ist, de-ren Größe der Kraft des Tilgungsfonds angemessen wäre, kann manverschiedene Wege betreten; man kann den Tilgungsfonds zum Auf-kauf über Pari bis zu einer bestimmte» Granze benutzen und all-mählich vermindern, oder man kann die Tilgung mittelstVerloosungder hcimzahlbarcn Capitalien bewirken.

Will man weder das Eine noch das Andere, und die Tilgunggleichwohl fortsetzen, so bleibt freilich nichts übrig, als wenigstenstheilweise bieder Reduction unterworfene Schuld in eine solche zuverwandeln, für deren Nominalcapitalien ein niedrigerer Zinsfußals der laufende angenommen wird.

Die Verloosung bietet da, wo das System der Inskriptionen inbeliebigen runden Summen besteht, Schwierigkeiten dar, und würde