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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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erhebt, und als Capital mittelst der Schuldentilgung dem Markteüberliefert, auch die Beitrage einer großen Zahl von Steuerpflichti-gen enthalt, welche fähig und geneigt sind, einen Theil ihres Ein-kommens in Capital zu verwandeln und ihre freiwillige» Anhäufun-gen in dem nämlichen Maße beschranken, als sie zur Bildung desTilgungefonds in ihrer Eigenschaft als Steuerpflichtige beitragen;so ist doch die Zahl jener ungleich größer, denen diese BesteuerungEntbehrungen auflegt, welchen sie sich zum Zweck einer freiwilligenAnhäufung niemals unterworfen hatten.

Diese erzwungene Vermehrung des Nominalcapitals gewahrtauf der einen Seite der Productiou unverkennbare Vortheile, aufeiner andern Seite-darf man sie aber in so fern als nachtheilig be-zeichnen, als sie den natürlichen Gang der Anhäufung stört,und indem sie eine künstliche Verminderung der Capiralgewinnsteund des Zinsfußes bewirkt, die Vertheilung des National-Einkom-mens unter den verschiedene» Elasten der Gesellschaft influencirt. Sieist unvermeidlich, wenn man tilgen will, in mäßigem Betragevielleicht von überwiegendem Vortheil für die Gcsammtheit; da sieaber verschiedenartige Interessen in Conflict setzt, muß man dierechte Mitte zu treffen suchen.

Daß dieFinanzverwaltungen durch allzu schleunige Tilgung dieserechte Mitte überschreiten, ist übrigens weit weniger zu besorgen,als daß sie unter derselben zurückbleiben.

Zu diesem Unheil gelaugt man, wenn man die Schuldentil-gungsplane als ein abgenütztes Mittel der Selbsttäuschung unbe-achtet läßt, und die Fortschritte untersucht, welche in den meistenhochvcrschuldeten Ländern die effective Schuldentilgung macht, d. i.von den getilgten Beträgen die Ergebniste neuer Anlehen abzieht,welche zeitweise auch in Fricdensperiodcn nicht ausbleiben.

Wenn in einer Periode von 20 30 Friedensjahren die öffent-liche Schuld eines verhältnißmäßig hochverschuldeten Landes, z. B.von 500 oder 2000 Millionen Gulden, um 100 bis 150 Millionen