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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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Maß zu einer Reduktion benutzt, z. B. sogleich, wie im allmäh-lichen Steige» die 4proc. Fonds das Pari erreichen, die 5proc. reducirt.

In solchem Falle kann man zur Sicherung des Erfolgs guteGründe haben, eine kleine Erhöhung des Nominalcapitals, z. B. jefür IVO in den 5proc. 102 4 in den 4proc. zu bewilligen. *Je bedeutender aber eine solche Erhöhung ist, desto bedenklicher mußsie erscheinen; und wo sie als ganz reine Freigebigkeit gegen dieStaatsgläubiger zu betrachten wäre, ist sie schlechthin verwerflich.Ist der Zinsfuß entschieden z. B. auf 4 und unter 4 Proc. ge-fallen , und ist es der Finanzverwaltung ein Leichtes überall Capi-talien zu diesem Preise zu erhalten, so wäre es in der That eineVersündigung an dem Interesse der Steuerpflichtigen, wenn sieden Besitzern von 5 Proc. trügenden Papieren, indem sie ihneneine Rente von 4 statt der bisher bezogenen von 5 anbietet,statt einer Schuldverschreibung von IVO je für eine Rente von 4ein Nominalcapital von IVO je für eine Rente von 3 ausstellenwollte. Die Gläubiger würden zwar hiernach je für 100 der ur-sprünglichen zu 5 Proc. verzinslichen Capiralien in beiden Fällennur 4 Proc. beziehen, allein beim weiter» Sinken des Zinsfußesauf 3'/- und zuletzt auf 3 Proc. wäre sie den Gläubigern gegen-über, welchen sie eine solche Erhöhung des Nominalcapitals zu-gestanden hat, verhindert, sich auf gleiche Weise, wie in demandern Fall, eine weitere Erleichterung der Zinsenlast um '/« ihresBetrages zu verschaffen.

Diese fortschreitende Reduction ist der sicherste Weg, einein Kriegsperioden angewachsene Schuldenlast in bessern Zeiten zuvermindern, und zugleich der beste, weil er, ohne zu irgend einerRechtsverletzung zuführen, auch der wohlfeilste ist. Die Schul-

* Umtauschungen unter beliebiger Erhöhung der Nominalcapitalien lassensich da, wo das System der Einschreibung hergebracht ist, und dieöffentliche Schuld nicht in Partial-Obligationen von bestimmten run-den Summen besteht, leichter vornehmen.