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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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Aufkündigung zu verbindenden Festsetzung des Zahlungstags minde-stens die Zeit beobachte, um welche bei festen Anlagen im gewöhn-lichen Verkehr die Kündigung der Zahlung vorausgehen muß.

Hat die Regierung betrachtliche aus Revenüenüberschüssen gebil-dete disponible Mittel, so wird sie diese zu den ersten Zahlungenbenutzen. Der Abfluß solcher aus Ersparnissen entstandenen Capi-talien auf den Geldmarkt kann nicht anders als günstig wirken undwird der Finanzverwaltung, so weit sie zur vollständigen Befriedigungder nicht in die Rednctio» einwilligenden Glaubiger eines AnleheuSbedarf, die Verwerthung der neuen, an die Stelle der abgelöstenCapitalien tretenden Papiere zu guten Preisen wesentlich erleichtern.

Nach den Umstanden wird sie aber Verabredungen mit öffent-lichen Bankinstituten und mit Bankiers nicht entbehren können, welchevermöge ihres Reichthums und ihres Credits über bedeutende Mittelgebieten und deren Interesse durch die Bedingungen des Vertragesan den glücklichen Erfolg der Maßregel geknüpft wird. Solcherdem Beginnen des Vollzugs vorangehenden Verabredungen mit ein-heimische» und fremden Hausern bedarf es insbesondere, wenn dieder Reduction unterliegenden Papiere großentheils sich in den Händenausländischer Capitalisten befinden.

Sich vorläufig des Absatzes aller neuen Papiere zu versichern,welche die Gläubiger gegen ihre ältern Schuldtitel einzutauschen sichweigern würde», ist auch in dem nämlichen Grade dringender ge-boten, je geringer nach allen Erscheinungen des Marktes die Vortheileanzuschlagen sind, welche den Besitzern der ältern Papiere, die Be-dingungen der Umwandlung, in Begleichung mit der Heimzahlungbarbieren.

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Bestimmung dcS Maßes der Reduction.

Um den Ansprüchen der Steuerpflichtigen gebührende Rechnungzu tragen, die Rücksichten der Billigkeit gegen die Staatsgläubiger