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Vor allem sind es unabweisliche Forderungen der Billigkeit,die ihm untersagen, die altern Gläubiger einer Spekulation preis-zugeben, welche wagende Unternehmer auf die Betrachtung bauenkönnen, daß es de» zahlreichen Besitzer» der altern Effekten umso schwerer fällt, für ihre gekündigten Capitalicn eine andere Anlagö-Gelegcnheit, als die neu crcirten Fonds zu finden, je beträchtlicherdas ganze Schuldcapital ist, und je rascher der Vollzug der Maß-regel voranschreitet.
Läßt er daher, wie billig, den ältern Gläubigern den Vorzug,so wird er nur einen kleinen Theil der Schuld wirklich abzutragenhaben, indem unter Umständen, wo nicht mit aller Sicherheit erwartetwerden durfte, daß die große Mehrheit ihre Capitalien zu einemniedriger» Zinsfüße stehen zu lassen bereit sey, in keiner Weise voneiner solchen, die ganze Schuld eines hochverschnldcten Staatesoder einen beträchtlichen Theil derselben umfassenden Maßregel dieRede seyn konnte.
Unbedeutende Vortheile, welche die Bedingungen der Umwand-lung in Vergleichung mit der Heimzahlung darbieten, genügenaber, um den Vollzug zu sichern.
Haben zu einer Zeit, da z. B. 4proc. Papiere zu 101 und101'/- Abnehmer finden, und man dem weitern Sinken des Zins-fußes entgegensieht, sämmtliche Besitzer eines Sproc. Schuldcapi-tals sich zu erklären, ob sie mit dem herabgesetzten Zinse von4 Proc. für ihre Nomiualcapitalien sich begnügen wollen, und wirddie Aufforderung zu dieser Erklärung mit der Anzeige verbunden,daß diejenigen, welche in die Herabsetzung innerhalb einer bestimm-ten Frist uicht einwilligen, die Aufkündigung und Hcimzahlung zugewärtigen haben, so kann die Hoffnung auf ein fo'.tdauerndesSteigen der Fonds selbst diejenigen zur Einwilligung in die Her-absetzung geneigt machen, welche ihre Capitalicn zurückzuziehenund bei schicklicher Gelegenheit anders zu verwenden beabsichtigen.