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Ueber die Herabsetzung der Zinsen der öffentlichen Schulden : mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse und insbesondere auf die öffentlichen Verhandlungen über die Reduction der französischen Schuld
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II

verschaffen. In der Große der öffentlichen Schuld liegt keineSchwierigkeit, welche ihn daran zu hindern geeignet wäre.

Die Beträchtlichkeit des Schuldcapitals bestimmt, nebst andernGründen, nur die Wahl zwischen den beiden Wegen, welche zudem gleichen Ziele führen.

Er kann, wenn der Markt seinen 4procentigen Renten denWerth von 100 und darüber zugesteht, die Umwandlung seinerSprocentigen Schuld in eine 4prvcentige mittelst Erhebung neuerAnlehen von gleichem Betrage zu bewirken suchen, oder denältern Gläubigern den Umtausch »I pari anbieten, und sofortden Betrag seines Anlehens auf die Summe der verlangten Heim-zahlungen beschränken.

Es ist klar, daß je größer das Schuldcapital ist, der Vollzugder Heimzahlnngen eine desto größere Zahl successiver Anlehen oderAnlehenstermine erfordert, auf dem ersten Wege daher, je nachder Größe der Schuld, deren vollständige Umwandlung mehr ver-zögert und der Aufwand an Negociationskosten vermehrt wird.

Ueben solche Anlehen auch keinen erheblichen Einfluß auf denZinsfuß aus, indem der Staat die Capitalien, die er dadurchmit der einen Hand erhebt, mit der andern wieder dem Markteüberliefert, und die natürlichen Wirkungen der Nachfrage und desAusgebots sich daher gegenseitig ausgleichen, so liegt ihre Be-schränkung doch in seinem Interesse, um nicht die Vortheile derRednction für längere Zeit, nach den Umständen für eine Reihevon Jahren zu entbehren und durch Nebenkosten vermindertzu sehen.

Könnte er auch, indem er die Anlehen in freier Mitbe-werbung begeben und daher das Maß der Reduction, der Thatnach, durch die Concurrenz bestimmen würde, sich die größtmög-liche Zinfenersparniß auf diesem Wege verschaffen; so verbietenihm, denselben zu betreten, jedenfalls die Nachthcile anderer Art,welche solche vervielfältigte Credit-Operationen begleiten.