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zieht auf die Vortheile verlangen, wodurch er ganz eigentlich sei-nen Werth erhalt. Gerade dcßhalb, weil er die Regierung in denStand setzt, zu den möglichst wohlfeilen Preisen Capitalien zuerhalten, ist ihr ein wohlgegründeter Credit wünschcnswerth undnützlich. Oder glaubt man etwa, daß in künftigen Falle» eines Be-dürfnisses, besonders in Augenblicken der Noth und unter Umstanden,welche die Capitalpreisc bedeutend erhöhen und den Staarscreditschwachen, die Regierung um so leichter disponible Capitalien zuleihen finden werde, wenn sie im Augenblick der Prosperitat groß-müthig fortfahrt, ihren Gläubigern 5 Proc. zu entrichten, währendihr Geld zu 4 und 3'/, Proc. angeboten wird? Dieß wäre eine großeTäuschung. Der Capitalist benutzt jederzeit die Umstände, so guter kann, und wird, wenn er 7 und 3 Proc. zu erhalten hoffen darf,wegen der gegen frühere Gläubiger geübten Großmuth keinen mög-lichen Gewinn zurücklassen; im Gegcuthcil wird jede Regierung,welche iu günstigen Zeiten unterläßt, ihre Zinscnlast zu vermindern,sobald außerordentliche Ereignisse das Bedürfniß einer unfrucht-baren Vcrzehrung von Capitalien herbeiführe», alle ihre Crcdit-Operationen erschwert finden; denn je höher die Last der Zinsenanwächst, desto leichter erheben sich Zweifel über die fortdauerndeErfüllung aller gegen die Staatsgläubiger eingegangenen Verbind-lichkeiten.
Man darf daher auch im Interesse des Staatscredits verlan-gen, daß der Staat, wen» die Zeit hiczu gekommen ist, vomRecht der Aufkündigung Gebrauch mache, um den Zinsfuß deröffentlichen Schuld herabzusetzen.
Die Größe der Schuld ist kein Hindcrnifi der Herabsetzung des
Zinssiifics.
Der Staat kau» mit gleicher Leichtigkeit, wie der Privatmann,das Sinken des Zinsfußes benutzen, um sich eine Erleichterung zu