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Wechsel der Umstände auf das Einkommen aller Staatsange-hörigen ausübt. Wie die Capitalgewinnste und der davon ab-hangige Zinsfuß, ist auch die Landrente und der Arbeitslohn hanfigenSchwankungen unterworfen.
Wie der L a nd e ig e n th ü m er , wenn der Pachtertrag seinerGrundstücke sinkt, wie der Arbeiter, wenn seine Arbeit minderstark begehrt ist, oder die Zahl der Arbeiter rascher wachst, undwie die Unternehmer, wenn ihre Industrie-Erzeugnisse wenigerbegehrt oder in größerer Menge ausgeboten werden, an ihrem Ein-kommen verlieren, so der Capitalist, wenn die Capitalien sich schnel-ler vermehre» und häufiger ausgcboten oder seltener gesuchtwerden. Der Staatsgläubiger befindet sich in dieser Hinsicht in ganzgleicher Lage, wie die Pr iv alg l ä u b ige r, unter welchen manebenfalls gar Viele zählt, die ganz oder großrcntheilS von ihren Ca-pitalzinsen leben. Wollte die Regierung anfangen, die natürlichenFolgen solcher Veränderungen für die eine oder andere Classe der Ge-sellschaft minder fühlbar zu machen, so würden wahrlich weder dieCapitalisteu überhaupt, noch die Staatsgläubiger die ersten sepn,die solche Fürsorge in Anspruch zu nehmen hätten.
Am schmerzlichsten trifft ei» ungünstiger Wechsel die arbeitendeClasse; sie bildet die bei weitem größte Zahl der Steuerpflichtigen.Sie, welche die ungünstigen Wechsclfälle in der Lohnerniedrigungals Arbeiter, und in dem hohen Miethgelde von den demStaat anvertrauten Capitalien als Steuerpflichtige zu tra-gen haben, in dieser letzten Eigenschaft der Vortheile günstigerConjnncturen zu berauben, um das ohne Arbeit gewonnene Ein-kommen der Staatsgläubiger der natürlichen Wirkung des Sinkensder Capitalgewinnste oder des Zinsfußes zu entziehen, wäre eineschreiende Verletzung aller Grundsätze des Rechts und der Billig-keit. Keine Rücksicht der Politik kann aber gebieten, was sosonnenklar dem Recht und der Billigkeit zuwiderläuft. Insbeson-dere kann die Erhaltung desStaatscredits niemals den Ver-