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[Nachtr. zu Th. 1 ] (1844)
Entstehung
Seite
11
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Censuren, Ercommunication und Jnterdiet nachgekommen fem müsse,und eröffnet einen Termin von lig Tagen, laufend von der InsinuationdeS Urtheils, in denen, wer sich gekränkt hielt, in Rom vor demselbenGericht austreten solle.

Hn. Marr ist dieses Urtheil bekannt gewesen. Es befindet sich indemselben von ihm angeführten 'Aktenfascikcl (II. Imt. iXo. 2l>!I),der mit der dritten Vertheidignngsschrift des Capitels schließt, wennes gleich, da der Faseikel überhaupt nicht genau chronologisch geord-net ist, vor dieser vorhergeht, und zwar in doppeltem Eremplar, zu-nächst auf einem zum Anschlage bestimmten Bogen gedruckt, unddann noch in einer deutlichen Abschrift auf vier Folioblättcrn. Außer-dem ist das Original im Archiv vorhanden nnd gehört zu den dreigesondert im Archiv befindlichen Aktenstücken," von deren einem eroben gesprochen hat.

Ein zehn Tage später erlassenes Monitorium vom 2li. Aug.IliiZI schärft die Bestimmungen wegen der in lill Tagen einzulegendenAppellation ein und findet sich sowohl im Original im Archiv, als auchin zwei Abschriften in dem genannten Aktenfascikcl.

Endlich ist noch ein letztes, zwar nicht in dem Faseikel, aber imOriginal gesondert im Archiv befindliches Aktenstück vorhanden. Ansihm crgiebt sich, daß das Capitel den Weg der Appellation ergriffen,und vorgeschützt hat, nicht alle zur Entscheidung des Streites noth-wendigcn Documente zu besitzen, welche vielmehr zum Theil in denHänden verschiedener geistlicher und weltlicher Personen in Trier undanderswo seien. Der päpstliche Richter fordert daher unter dem 27.Jan. 1632 jedermann aus, binnen 111 Tagen, als peremtorischen Ter-min, dieselben einzuliefern.

Daß das Capitel die Absicht gehabt hat, die Appellation zu ver-folgen, geht aus der Aufschrift cineö in dem Faseikel vornan befind-lichen Aktenvcrzeichnisses hervor, welche lautet: Hepci lorium selo-r»»> in causa partienlao Tunicac Onmini. Duo eVävocato Lnciiio proiul'ormatianc inis-uni 28. marlii 1632.

Weiter ist in dieser Sache nichts erfolgt, wie man mit Sicherheitaus dem gänzlichen Mangel späterer Documente schließen kann. Nochim Jahr 1632 erhielt der Churfürst gegen das Capitel wirksamereBundesgenossen, ein französisches Corps, mit dessen Hülse er jedenGegner zu Boden warf. Da mochte für das Capitel keine Zeit zu Pro-ceßschriftcn sein, und als sich endlich 1633 das Blatt wendete, undder Churfürst in spanische Gefangenschaft gerietst, als er nach neuemGlückswechsel 1636 sogar den Truppen des Domeapitcls selbst in dieHände fiel, da hatte dieses wichtigere Triumphe zu feiern, als daßes an jene untergeordnete Angelegenheit denken konnte.