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[Nachtr. zu Th. 1 ] (1844)
Entstehung
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Zu tz. IS. S. 78.

Die Urkunde, aus welcher Günther nur einen Auszug gegebenhat, befindet sich jetzt im Großh. Staatsarchiv in Darmstadt und liegtuns in beglaubigter Abschrift vor. Hiernach find wir auch im Staudeeine Ungenauigkeit in Günthers Angaben zu berichtigen. Richard")war kein pästlichcr Legat, sondern nennt sich Ooi kiatin Ucolosio 8t!äaoobi ^postol! tlalioio Lainlinalis alguo 8»i pilaris eustos «t Laiio-nicus jiro nocessitato jnm äicte Ueolesio in ^nrtibus toutonioorumloxntus. ,,Für die mir in dem Jacobskloster erzeigte Gastfreundschaft,sagt er, dignum duxi in animo nioo nt csiilntivo de Iloliguiis suprndieti -^postoli Iiuio loco eoneodoro" (n'o) ; und fährt dann fort:non solum rsliguias ejus coneodo, verum etiam <ie iigno dominiooerueis et de tunien Oomini inconsut!!!, et do vestimento 8to ZlnrisUatris Oomini, et do eineribus 8li Vinevnli! martvri8 et de vesti-meuto 8ti üoknnnis LvaiiAeliste kratris suzirn dioto -Iposloli." Mankonnte also vermuthen, daß diese Partikel von dem Rock zu Santiagogenommen sei, obschon es keine sonderliche Wahrscheinlichkeit hat, daßman deshalb den Altar geöffnet und das Hciligthum zerschnitten habe,um dem Abgeordneten ein Stück davon auf die Reise mitzugeben.

Zu tz. 1k. S. 80.

Der andere heilige angenähte Rock zu Trier ist in Romfür acht erkärt worden.

Ein Nest von Vertrauen in die Ehrlichkeit des Hu. Marr hatteuns bewogen, uns bei seinem Bericht über den andern heiligen Nockzu Trier und den darüber geführten Proccß zu beruhigen, sogar den-selben arglos als genau zu bezeichnen. Nachdem wir jetzt aus dennämlichen Akten, die auch er gebraucht hat, Kenntniß von dem wahrenVerlauf der Angelegenheit erhalten haben, dürfen wir nicht unterlas-sen, auch hierüber das Wahre bekannt zu machen.

Der churfürstliche Fiscal erhob eine Klage gegen die Domcapitu-larcn als Verächter der hh. Reliquien und trug auf ihre Bestrafungan. Die ernannten Richter erließen am 17. Mai 1630 eine Edietalci-tation, wogegen das Capitel am 31. Mai eine deutsche (nicht, wie Hr.Marr irrthümlich^) sagt, lateinische) VertheidiguugSschrift einreichte.

a) Günther hat ihn offenbar mit dem Cardinal Richard verwechselt, der I I(>5päpstlicher Legat bei dem Mainzer Concil und auch i111 wenigstens nicht inRom war, nach Baronius »6. u. IUI, lZ.d) Es steht nämlich auf dem lateinischen Actenstücke: «x actis Kermanio!« ial!-nitato «lonata, und dazu die Bemerkung, daß der Proceß vor den Coblenzi-schen Commissarien 163» deutsch, vor den Trierschen lk3l lateinisch ge-führt sei.