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[Nachtr. zu Th. 1 ] (1844)
Entstehung
Seite
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nicht zu schätzen, sondern auch nicht den Übrigen Wnscrs Lieben HerrnKleidern dem Augenschein nach sicherlich zuzuaignen, denn zu besor-gen, wenn ferner mit steyß unparthcyisch examinirct und anatomi-ret werden sollte, zugleich Leinen und Wullen vielleicht er-kändlich sein." Es spricht dies also nicht als Thatsache aus, sondernals eine ganz willkührlichc, sichtlich von blindem Haß dietirte Verdächtigung. In der dritten Schrift sagt es nur wenig bestimmter: m'e/e-t«?' sx lino ot Inna oontoxta

Linn aber schließt Hr. Marr die bis so weit richtige Erzäh-lung folgendermaßen (S. L7):

Die Entscheidung ist auch erfolgt; eine zurPrüfung der Streu,fache niedergesetzte Commission sprach das Urtheil, daß diePartikel unächt sei, und das so erlassene Ürtheil ist nochin demselben Jahre 1631 in Rom bestätigt worden"),e) Der in dem Provinzial-Archive befindliche Fascikel von Aktenstücken überdiese Eontroverse bricht zwar mit der dritten Vertheidigungsschrift nndAppellation des Domkapitels ans einmal ab und gicbt über den Aus-gang gar keine Auskunft. Dagegen aber giebt ei» andres, gesondert indem Archive vorfindliches Aktenstück ifrüher unter der Rubrik! acta nntigua <>e tunica Lalvatoris oostri lasu liiiristi churtricrsches Ar-chiv biccwüiastioa) Nachricht über den Ausgang der Sache»

Ein Archiv, und so auch das erwähnte, ist bekanntlich nichtöffentlich und allgemein zugänglich, lim so mehr war es für Hn.Marr Pflicht, hier bei der Wahrheit zu bleiben, da nur sehr Wenigeseine Aussage eontroliren konnten, und unter diesen Wenigen vielleichtkeiner ein Interesse hatte, der Sache nachzuspüren. Nur dem zufälli-gen Zusammentreffen, daß I)r. von Sybel seit längerer Zeit im Besitzder Erlaubniß ist, das Archiv für historische Zwecke zu benutzen, istzu verdanken, daß die Wahrheit über diesen Umstand gleich an dasLicht gebracht werden kann.

Es ist falsch, was Hr. Marr sagt, daß ,,eine Commission er-nannt nnd deren Ürtheil in Rom bestätigt sei," als ob die Commis-sion außerhalb Roms, und etwa von den Erzbischöfen von Mainzund Cöln bestellt gewesen. Vielmehr ist die Sache, offenbar in Folgever Appellation des Capitels, in Rom selbst entschieden. Es ist fernergröblich falsch, daß durch dies Urtheil die Partikel für unächt erklärtsei. Vielmehr bestätigt daS von dem päpstlichen Protonotar,Generalauditor und Juder Ordinarius der Curie, M. Ant. Franciot-tus, als iul boe deputirten Richter gesprochene und ausgefertigte Urtheilvom 16. Aug. 1631 das Urtheil der beiden Bischöfe vomI. Febr. 1631, in welchem die Partikel für ächt erklärtwar, in allen seinen Theilen, befiehlt, daß Niemand darüber denTrierischen Fiscal anfechte, verordnet, daß binnen 6 Tagen nach Em-pfang ein jeder der Sentenz bei Strafe von öl>(> Ducaten, kirchlichen